Düsseldorf Anwohnerparkzonen sind alternativlos

Düsseldorf · Verschiedene Bewohner hatten angeregt, die Zonen des Anwohnerparkens zu lockern - etwa durch ein Modell, das Parken in einer bestimmten Entfernung von der Wohnung erlaubt. Der ADAC ist skeptisch.

 Die Hildebrandtstraße in Friedrichstadt ist Teil einer Anwohnerparkzone. Die Stadt hat zurzeit 35.000 Ausweise an Berechtigte ausgegeben.

Die Hildebrandtstraße in Friedrichstadt ist Teil einer Anwohnerparkzone. Die Stadt hat zurzeit 35.000 Ausweise an Berechtigte ausgegeben.

Foto: Andreas Endermann

Jörg Steege und sein Bruder Dirk Steege wohnen an der Eulerstraße gegenüber. Auf der jeweils anderen Straßenseite dürfen sie mit ihrem Bewohnerparkausweis jedoch nicht ihr Auto abstellen. In der Mitte der Straße verläuft die Grenze zwischen zwei Anwohnerparkzonen. Bezirksbürgermeisterin Marina Spillner (SPD) spricht sich für eine Radiusregelung aus, um solche Fälle zu vermeiden. Dann dürfte man in einem gewissen Umkreis um seine Wohnung parken, jeder hätte praktisch seine eigene Parkzone. Stadt und ADAC sind skeptisch. Wir erläutern Details des Anwohnerparkens.

Was ist Anwohnerparken? Das Bewohnerparken wurde 1980 in die Straßenverkehrsordnung (StVO) eingeführt. "Damit sollte Bewohnern städtischer Quartiere mit Mangel an privaten Stellplätzen und hohem Parkdruck ermöglicht werden, Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in fußläufig zumutbarer Entfernung zur Wohnung zu finden", sagt Roman Suthold, Verkehrsexperte beim ADAC. Bewohner benötigen dafür einen Parkausweis, der gegen eine Verwaltungsgebühr bei der Stadt erhältlich ist.

Was sind die rechtlichen Grundlagen? "Seit der StVO-Novelle 2001 darf die maximale Ausdehnung einer Bewohnerparkzone 1000 Meter nicht überschreiten", sagt Suthold. Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Bewohner etwa Einkäufe in der Umgebung zu Fuß erledigen und nicht von ihrem Parkvorrecht Gebrauch machen können. Ferner besagt die Regelung zum Bewohnerparken, dass werktags zwischen 9 und 18 Uhr maximal 50 Prozent der Parkplätze für Bewohner reserviert sein dürfen, ansonsten maximal 75 Prozent.

Ist die geforderte Radiusregelung darstellbar? Andrea Blome, Leiterin des Amtes für Verkehrsmanagement, möchte an der Struktur der Zonen festhalten. Experten bezweifeln, dass die Radiusregelung überhaupt umsetzbar ist, da die Kontrolle der individuellen Zonen massiv erschwert würde. "Die Kommunen unterliegen da engen Vorschriften, die 1000-Meter-Regel erschwert eine solche Radiusregel", sagt Verkehrsexperte Suthold. Bislang hat keine deutsche Kommune eine Radiusregelung durchgesetzt.

Gibt es einen Unterschied zwischen Anwohner- und Bewohnerparken? Das ist kurios. Es heißt heute offiziell Bewohnerparken, da im Mai 1998 die Praxis, großflächige Anwohnerparkzonen auszuweisen, durch das Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt wurde, weil der "Begriff des Anwohners eine enge räumliche Verbindung zwischen Wohnung und Pkw-Abstellort" verlangt. Damit hätten sich Anwohnerparkzonen nicht über "mehr als zwei bis drei Straßen" erstrecken dürfen. Die Rechtsgrundlage für flächenhafte Zonen für Anwohner war damit nicht vorhanden. Der Gesetzgeber änderte darauf das Straßenverkehrsgesetz und ersetzte den Begriff "Anwohner" durch "Bewohner". Erkennbar ist das noch in manchen Städten, weil dort die Buchstaben "An" auf den Schildern mit einem Aufkleber mit den Buchstaben "Be" überklebt sind.

(tb.)
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