Düsseldorfer Amtsgericht Apotheken-Einbrecher schläft am Tatort ein

Düsseldorf · Wenig aufregend fand ein 45-jähriger Drogensüchtiger offenbar seinen nächtlichen Einbruch in eine Innenstadt-Apotheke. Vor zwei Monaten war der Mann am Tatort nämlich mitten in dem aufgebrochenen Ladenlokal eingeschlafen, hatte nicht mal mehr Zeit gefunden, seinen mit erbeuteten Kosmetika und Medikamenten bereits vollgestopften Rucksack noch wegzutragen.

Der schläfrige Dieb gelobte am Mittwoch vorm Amtsgericht aber Besserung. Er wolle seine kriminelle Laufbahn, die ihm nach fünf Vorstrafen sogar schon eine staatliche Führungsaufsicht eingebracht hatte, nun nicht mehr fortsetzen, sondern sein Drogenproblem mit Therapie lösen. Die Chance dazu gab ihm das Gericht mit zehn Monaten Bewährungsstrafe.

Eine unglückliche Verkettung von Umständen sah der Anwalt des 45-Jährigen als Hauptgrund für den Apotheken-Einbruch seines Mandanten. Nach einer stationären Entgiftung war der Angeklagte an jenem Tattag nämlich gerade entlassen worden. Weil er jedoch auf die nötigen Entlassungspapiere warten musste, sei er nicht mehr rechtzeitig zu einer Arztpraxis gekommen, bei der er Unterstützung gegen seine Drogensucht bekommen sollte.

Nur "zur Beruhigung" habe der 45-Jährige daraufhin ein starkes Narkotikum beschafft und eingenommen. Davon sei er aber "dermaßen betäubt" gewesen, dass er von seinem Einbruch und seiner Müdigkeitsattacke "nicht mehr viel mitbekommen" habe.

Fakt ist: Als der Einbruch in die Apotheke auffiel, fanden Polizisten den Angeklagten selig schlummernd in einem der hinteren Laborräume. In seinem bereitgestellten Rucksack hatte er zuvor noch Kosmetika und Arzneimittel für insgesamt 150 Euro zusammengerafft.

Jetzt aber wolle sich der Angeklagte "ernsthaft aus seiner Suchtproblematik lösen", erklärte sein Verteidiger. Der 45-Jährige strebe eine ambulante Drogentherapie an und einen Umzug zu seiner Schwester nach Westfalen. Auch die Staatsanwältin ging von einer "positiven Sozialprognose" aus und plädierte für eine erneute Bewährungs-Chance für diesen Angeklagten. Dem ist die Richterin in ihrem Urteil gefolgt. Als Auflage muss der Angeklagte die versprochene Therapie jetzt aber auch antreten. Und sich bewusst machen: "Das ist nach diesem schlimmen Schnitzer ein letztes Mal", wie sein Verteidiger formuliert hatte.

(wuk)
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