Ordensgemeinschaft Arme Brüder gewinnen Prozess um Millionenklage

Düsseldorf · Das Düsseldorfer Landgericht hat eine Millionenklage gegen die Armen Brüder zurückgewiesen. Die Ordensgemeinschaft hat nun gute Chancen, ihre Verluste zu begrenzen.

Die Armen Brüder könnten nun die hohen Verluste durch die Pleite des Dresdner Finanzdienstleisters Infinus auf 7,2 Millionen Euro begrenzen. Die Ordensbrüder hatten die Rücklagen, die für die Sanierung von Altenheimen bestimmt waren, bei der Dresdner Finanzgruppe angelegt und bei deren Pleite verloren.

Der Insolvenzverwalter von Infinus hatte die Ordensgemeinschaft dann auf weitere 5,5 Millionen Euro verklagt. Die Ordensgemeinschaft soll der Firma einen Kredit in dieser Höhe gewährt haben. Dieses Geld soll von Infinus zu einem Zeitpunkt zurückgezahlt worden sein, als das Unternehmen bereits pleite war und nicht mehr hätte zurückgezahlt werden dürfen.

Mit dieser Argumentation setzte sich der Insolvenzverwalter vor Gericht aber nicht durch. Gegen das Urteil kann er aber noch in die Berufung gehen (Az.: 10 O 308/15). Infinus soll ein gewaltiges Schneeballsystem betrieben und Zehntausende von Anlegern geschädigt haben. Mutmaßliche Verantwortliche stehen seit über einem Jahr in Dresden vor Gericht.

(lnw/dpa)
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