Düsseldorf Arme Brüder: Sozialwerk-Vorstand soll trotz Finanzskandal bleiben

Düsseldorf · Die Mitgliederversammlung des Vereins Sozialwerke, der für die Ordensgemeinschaft der armen Brüder des heiligen Franziskus Wohnheime für Obdachlose und Altenheime unterhält, hat dem Vorsitzenden Bruder Matthäus und Geschäftsführer Heinz-Theo Wollschläger ihr Vertrauen ausgesprochen.

  Hubert Ostendorf von der Initiative Fiftyfifty (links) und Bruder Matthäus.

Hubert Ostendorf von der Initiative Fiftyfifty (links) und Bruder Matthäus.

Foto: Bauer, Hans-Jürgen (hjba)

Sie war zu einer außerordentlichen Sitzung zusammengekommen, um über die Folgen der Geschäfte mit dem Finanzdienstleistungsinstitut Infinus zu beraten, durch die ein Verlust von 7,2 Millionen Euro entstanden war. Die Führung der Sozialwerke habe stets im Auftrag und mit Zustimmung der Mitgliederversammlung gehandelt. Bruder Matthäus und der Vorstand sollen die erfolgreiche Arbeit im sozialen Bereich fortführen, heißt es in einer offiziellen Stellungnahme.

Dagegen hatte Hubert Ostendorf von der Initiative Fiftyfifty, die mit den Armen Brüdern zusammengearbeitet und Bruder Matthäus als Schirmherren hatte, personelle Konsequenzen gefordert, weil das Vertrauen in die Arbeit zerstört worden sei.

Es sei zu befürchten, dass Spender sich zurückhalten würden. Wegen des Finanzskandals ist die Zusammenarbeit vorerst beendet, Bruder Matthäus tritt nicht mehr als Schirmherr auf. Er bedauert es, "nicht mehr Bindeglied von zwei Institutionen sein zu könne, die sich für Wohnungslose einsetzt", sagte er unserer Zeitung. Aber der Orden werde weiterhin Hilfe für den Verkauf des Straßenmagazins Fiftyfifty (Verkaufsstellen und Transporte) leisten.

Der Verein unterwirft sich jedoch einer schärferen Finanzkontrolle und übernimmt die Anlagerichtlinien des Diözesan-Caritasverbandes, die Nachhaltigkeit und Ethik bei Finanzanlagen berücksichtigen. Zudem wurde die Düsseldorfer Kanzlei Baum Reiter und Collegen beauftragt, die Rechtmäßigkeit der Investitionen zu prüfen und Ansprüche des Ordens gegenüber der insolventen Infinusgruppe zu vertreten, um Geld zurückzuerhalten. In welcher Höhe das sein könne, sei nicht vorauszusagen, weil es noch keine Akteneinsicht gebe, so die Kanzlei.

(bro)
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