Düsseldorf Artistin verklagt Kleingartenverein nach Unfall

Düsseldorf · Beim Sommerfest des Kleingartenvereins "Grüner Grund" im Jahr 2014 verletzte sich eine 21-Jährige Studentin bei einer Akrobatik-Einlage den Arm. Die junge Frau verklagte den Vorstand des Vereins nun auf 9000 Euro und die Übernahme ihrer Behandlungskosten.

Am Dienstag sollte das Düsseldorfer Landgericht entscheiden, ob die Kleingärtner zahlen müssen. Am Ende einigten sich die Parteien auf eine niedrigere Summe: 500 Euro.

Die 21-Jährige hatte an einem "Vertikaltuch" geturnt, das an einer Halterung im Monheimer Vereinsheim der Gärtner hing. Den Haken für die Haltevorrichtung - ein Schwerlasthaken, der zwei Tonnen halten kann - hatte der Verein angebracht. Die daran angebrachten Halteringe mit dem Tuch jedoch die 21-Jährige und ihre Freundinnen. Als die Halterung riss und die Studentin stürzte, war der Haken noch intakt.

Eine gute Stunde wurde diskutiert, ob der Verein haften müsse - zwar hatte er das Fest ausgerichtet, Tuch und Halteringe wurden aber ohne Aufsicht von den jungen Frauen aufgehängt. Die Richterin schlug eine gütliche Einigung vor, der Klägerin und die beiden Beklagten nach Rücksprache zustimmten.

(bur)
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