Düsseldorf Asbest - Glasmacherviertel wird eine Million teurer

Düsseldorf · Sowohl im Fensterkitt also auch im Estrich des alten Gebäudes wurde der krebserregende Stoff jetzt gefunden.

Beim Bauprojekt Glasmacherviertel auf dem Gelände der früheren Gerresheimer Glashütte kommt es überraschend zu erheblichen Mehrkosten. Nach Informationen unserer Redaktion wird die Beseitigung alter Bausubstanz um insgesamt knapp eine Million Euro teurer. Laut einem Gutachten, dass unserer Redaktion vorliegt, wird allein durch die Demontage von Industriefenstern mit asbesthaltigem Fensterkitt ein Mehraufwand von 454.000 Euro erwartet. Auch im Estrich des alten Industriegebäudes wurde Asbest gefunden. Der muss aufwendig entsorgt werden. Die Sanierung kostet weitere 300.000 Euro. Für den Wachdienst und den Transport sowie die Entsorgung der asbesthaltigen Stoffe werden weitere 150.000 Euro veranschlagt. Hinzu kommt eine neue Baustraße für 50.000 Euro. Weitere Kosten entstehen durch Gutachten, Entrümpelungen und die Beseitigung von Spuren von Vandalismus, wie aus dem Papier hervorgeht.

Asbest wurde früher als gut geeigneter Baustoff zur Wärmedämmung in nahezu allen baulichen Bereichen verwendet. Später stellte man fest, dass die feinen Asbestfasern stark krebserregend sind. Daher werden seit vielen Jahren viele Schulen und andere öffentliche Gebäude aufwendig saniert.

Damit es beim Bau des neuen Wohnquartiers nicht zu erheblichen Verzögerungen kommt, haben Oberbürgermeister Thomas Geisel und CDU-Finanzexperte Claus Mauersberger, stellvertretender Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses, einen sogenannten Dringlichkeitsbeschluss zur Genehmigung der Mehrkosten unterzeichnet. Andernfalls hätten verschiedene Ausschüsse und der Rat der Stadt die Mehrkosten genehmigen müssen, was viele Wochen oder gar Monate dauern könnte. Zum Inhalt des Dringlichkeitsbeschlusses wollten sich Ratsherr Mauersberger und die Stadt nicht näher äußern.

Unklar ist, warum der sachverständige Gutachter, der im Vorfeld ein sogenanntes Abbruch- und Verwertungskonzept erstellt hatte, die Asbestbelastungen nicht früher festgestellt hatte. Bei dem Konzept wurde festgestellt, dass es sowohl asbesthaltigen als auch asbestfreien Fensterkitt im Gebäude gab. Doch optisch ist der belastete Fensterkitt nicht von dem unbelasteten Material zu unterscheiden, weshalb beide wie asbesthaltige Baustoffe behandelt werden müssen. Der verseuchte Estrich war im Vorfeld gar nicht auf eine Belastung mit Asbest hin untersucht worden, heißt es laut Gutachten.

(tb.)
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