Düsseldorf Asylbewerber beraubte Blinden in der Altstadt

Düsseldorf · In der Silvesternacht hatte der Mann sein Opfer zusammengetreten und ihm ein 800 Euro teures Handy geklaut.

 Opfer Klaus Heckel mit Begleiterin Bärbel Ludwig im Gericht.

Opfer Klaus Heckel mit Begleiterin Bärbel Ludwig im Gericht.

Foto: wuk

Für Klaus Heckel (50) wird sein Silvester in der Altstadt noch lange unvergesslich bleiben. Neben vielfachen sexuellen Übergriffen und Diebstählen, die vorwiegend nordafrikanische Männer im Feiertrubel an Frauen in der Altstadt begangen haben sollen, ist Heckel noch eine weitere, schlimme Variante widerfahren. Der vollständig blinde Jurist wurde an der Heinrich-Heine-Allee von einem vermutlich aus Casablanca stammenden Asylbewerber zusammengetreten und seines 800 Euro teuren Handys beraubt. Den Tatverdächtigen hat das Amtsgericht jetzt zu 18 Monaten Haft verurteilt. Was für das Opfer aber "mindestens genauso schlimm war wie der Überfall": Keiner der zahlreichen Passanten war dem Blinden zu Hilfe gekommen.

Der Angeklagte, der als Asylbewerber unter zwei Namen und zwei Geburtsdaten (1989 und 1983) bekannt ist, leugnete den Angriff auf das erkennbar behinderte Opfer. "Ich würde mich doch nicht an einem Behinderten vergreifen", ließ er via Dolmetscherin ausrichten. Per Funkortung war es der Polizei aber gelungen, das geraubte Handy wieder aufzuspüren und den Angeklagten Stunden später festzunehmen. Dabei beteuerte er, das Gerät nicht geraubt, sondern zwischen 5 und 6 Uhr morgens einem Marokkaner abgekauft zu haben. Dabei wurde Heckel erst zwischen 6 Uhr und 6.20 Uhr an jener Rheinbahnhaltestelle überfallen. Die Behinderung des 50-Jährigen ausnutzend, hatte der Täter dem Blinden ohne Vorwarnung wuchtig zwischen die Beine getreten, hatte dessen Geldbörse erbeuten wollen, dann aber das Handy mitgenommen. Obwohl die Aussage des Angeklagten widersprüchlich war, lud das Gericht jetzt auch Klaus Heckel als Zeugen vor, um den Angeklagten als Täter aus der Silvesternacht zu identifizieren. Der Angeklagte lieferte sogar eine Sprechprobe, doch als Zeuge konnte Heckel dazu nur sagen: "Er könnte der Täter gewesen sein, aber sicher bin ich nicht." Den Richtern genügten allerdings bereits die abenteuerlichen Angaben des Angeklagten zur Herkunft des Handys, um ihn nach ihrem Gesamteindruck wegen Raubes und Körperverletzung mit einer Haftstrafe von anderthalb Jahren zu belegen.

Heckel zeigte sich aber auch erschüttert darüber, dass bei dem Raub an der Haltestelle "noch viele andere Leute auf der anderen Straßenseite waren. Aber keiner hat reagiert".

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort