Düsseldorf Attest rettet rasenden Unternehmer

Düsseldorf · Wegen eines medizinischen Notfalls war ein 72-Jähriger zu schnell gefahren.

Auch eine plötzliche medizinische Notlage berechtigt Autofahrer nicht zum Rasen. Bei gesundheitlichen Problemen am Steuer müsse ein Fahrer anhalten und könne nicht einfach Gas geben. Darauf hat ein Amtsrichter gestern im Prozess gegen einen Unternehmer (72) hingewiesen. Der Senior war knapp hinter der Stadtgrenze mit Tempo 111 geblitzt worden, wo 80 km/h erlaubt sind. Dafür hatte er einen Bußgeldbescheid über 148,50 Euro erhalten plus einen Strafpunkt in Flensburg. Der Richter hat das Verfahren gestern aber eingestellt.

In abendlicher Dunkelheit war der 72-Jährige im Juli auf der Brüsseler Straße mit seinem Mercedes-Coupé erheblich zu schnell unterwegs gewesen und geblitzt worden. Das hat sein Anwalt vor Gericht nicht bestritten. Der Verteidiger legte aber ein Attest vor, wonach bei seinem Mandanten nach einer schweren Operation und Reha-Maßnahme an jenem Abend auf der Heimfahrt nach Meerbusch urplötzlich Nachblutungen aufgetreten waren. Nur deshalb habe sich der Mann beeilt, schnellstens nach Hause zu kommen und seinen Arzt zu alarmieren.

Der Amtsrichter ließ diese Umstände nur ausnahmsweise als Begründung für zu schnelles Fahren durchgehen. Grundsätzlich, so machte er deutlich, sei es "nicht die allerbeste Idee", selbst in einer solchen Situation einfach schneller zu fahren, als erlaubt. Zumal der Senior in Panik vermutlich nicht nur an dieser Stelle zu schnell gefahren sein dürfte, sondern auch noch auf der Reststrecke bis zu seinem Wohnort. "Man bringt dadurch auch andere Leute in Gefahr", so der Richter. Stattdessen hätte der Fahrer sein Auto sofort anhalten und notfalls einen Arzt herbeirufen müssen. Da der 72-Jährige, der zum Prozess nicht erschienen war, wegen ähnlicher Delikte bisher aber nicht aufgefallen ist, ließ der Richter hier Gnade vor Recht ergehen, hat das Verfahren ohne Urteil beendet. Bußgeld und Strafpunkt bleiben dem Senior damit erspart.

(RP)
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