Lärmproblem in Düsseldorf Anwohnerin klagt gegen Außengastronomie

Düsseldorf · Die Gaststätte "Fuchsjagd" in Gerresheim darf seit einigen Wochen nicht mehr die Terrasse aufbauen. Eine Anwohnerin klagt gegen den von der Stadt genehmigten Umfang. Es geht aber vor allem um Lärm - kein Einzelfall in Düsseldorf.

 In diesem Sommer muss die "Fuchsjagd" am alten Quadenhof in Gerresheim auf Terrassenbetrieb verzichten.

In diesem Sommer muss die "Fuchsjagd" am alten Quadenhof in Gerresheim auf Terrassenbetrieb verzichten.

Foto: Andreas Endermann

Seit einigen Wochen müssen die Gäste in der "Fuchsjagd", eine der größten Gaststätten in Gerresheim, ihr Bier auch bei sengender Hitze drinnen trinken. Wie die Grünen im Stadtteilparlament, der Bezirksvertretung 7, nach vielen Nachfragen von Anwohnern in Erfahrung gebracht und jetzt nach außen kommuniziert haben, hat offenbar eine Nachbarin erfolgreich eine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster gegen den von der Stadt genehmigten Umfang der Außengastronomie eingereicht. Bis zu einem Urteil im kommenden Monat darf die "Fuchsjagd" die Terrasse nicht betreiben. Die Grünen hoffen auf einen Kompromiss, "mit dem alle leben können".

Dass es sich bei dem Klagegrund um eine juristische Spitzfindigkeit handelt, erscheint naheliegend, in Wirklichkeit geht es wohl eher um Lärm. Denn der Streit zwischen der Anwohnerin und dem Brauhaus schwelt schon seit der Eröffnung vor drei Jahren, auch ein vom Betreiber erstelltes Lärmgutachten brachte für die "Fuchsjagd" weder Ruhe noch die erhoffte dauerhafte Genehmigung. Dass Gastronom Thomas Papagrigoriou sich nicht immer an die Auflagen hielt und die Terrasse gerne auch mal bis Mitternacht aufließ, war sicher nicht hilfreich. Gebeutelt ist der Betrieb ohnehin: Wegen viel höherer Umbaukosten als einkalkuliert, verzögerte sich die Eröffnung 2013, es gab zudem Ärger mit dem Denkmalschutz, das Ende vom Lied war die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverantwortung vor dem Amtsgericht ein Jahr später. Betriebsleiter Emiliano Angeles ist den Ärger offenbar leid, er sei für ein paar Tage nach Berlin gefahren und nicht erreichbar, hieß es in der "Fuchsjagd".

Auch bei der Stadt gibt man sich verschlossen, verweist auf ein laufendes Verfahren. "Der Antrag zur Genehmigung dieser Außenterrasse liegt vor, er musste allerdings nach einer Anwohnerklage und einer zwischenzeitlichen gerichtlichen Befassung damit nachgebessert werden", sagte ein Sprecher. Auch grundsätzliche Fragen unserer Redaktion - etwa, unter welchen Umständen das Ordnungsamt gezwungen sei, Maßnahmen zu ergreifen, auch wenn sich stets nur ein und derselbe Anwohner beschwert, wurden nicht beantwortet.

Beim Gaststättenverband Dehoga kennt man das Problem dagegen sehr gut. "Dass sich nur ein einziger Nachbar ständig über angeblichen Lärm beschwert und damit für den Wirt eine Lawine an Auflagen, früheren Schließungszeiten, eventuell notwendigen Gutachten und damit hohen Kosten in Gang setzt, ist gerade in Düsseldorf häufig zu beobachten", sagt Isabel Hausmann, stellvertretende Geschäftsführerin. Allerdings gebe es Überlegungen bei der Bezirksregierung, das geänderte Ausgehverhalten unserer Zeit den Lebensrealitäten anzupassen und den Schutz des Einzelnen nicht mehr über alles zu stellen, macht sie Hoffnung.

In der Altstadt gelten dagegen "zum Glück" andere Regeln, betont Isa Fiedler, Sprecherin der Altstadtwirte. "Gastronomen sind wegen Lärms nur zu belangen, wenn sie auch eindeutig als Verursacher ausgemacht werden können. Das ist in der Altstadt mit ihren vielen Läden auf engem Raum aber schlichtweg unmöglich." Dass mit der Fertigstellung des Andreasquartiers und seinen hochpreisigen Wohnungen an der Mühlenstraße andere Zeiten anbrechen, glaubt Fiedler nicht: "Die neuen Bewohner wissen, worauf sie sich einlassen und müssen sich schlicht und ergreifend mit den Gegebenheiten abfinden."

(RP)
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