Düsseldorf Auto nach Fahrerflucht als gestohlen gemeldet?

Düsseldorf · Eine leicht zerbeulte Jaguar-Limousine, die im Juni 2015 nach einem Unfall auf der Überholspur der A52 bei Kaarst einfach zurückgelassen wurde, beschäftigt am Donnerstag (28.1., 10 Uhr, Saal 1.108) das Amtsgericht. Angeklagt ist dabei ein 31-jähriger DJ aus Düsseldorf wegen Fahrerflucht und wegen Vortäuschens einer Straftat.

Er soll das Luxusgefährt nämlich drei Tage nach der Autobahn-Havarie als gestohlen gemeldet haben, um so zu verschleiern, dass er selbst am Steuer gesessen und den Unfall gebaut habe, behauptet die Anklage.

Für den Discjockey geht es in diesem Strafprozess auch um seinen Führerschein. Denn laut den Ermittlungen war dem 31-Jährigen zuvor wegen einer anderen Sache ein Fahrverbot auferlegt worden. Und auf Antrag der Staatsanwaltschaft hin soll das Gericht jetzt feststellen, dass der Mann sich durch den Unfall, das Zurücklassen des Autos und die anschließende Flucht als ungeeignet zum Autofahren erwiesen habe.

Dabei war der Angeklagte damals angeblich am Steuer des Luxusautos auf der Überholspur der Autobahn bloß leicht nach links abgewichen, dabei aber auf den mittleren Grünstreifen geraten und mit dem Wagen in die Mittelleitplanke gekracht. Obwohl der Gesamtschaden an der Leitplanke und dem havarierten Gefährt lediglich 1000 Euro betrug, hat der Fahrer die Nobelkarosse am Unfallort aber einfach stehen lassen, ist offenbar zu Fuß von dort geflüchtet. Ob nachfolgende Autofahrer durch das zurückgelassene Hindernis auf der Überholspur gefährdet wurden, ist bisher nicht bekannt. Sicher ist aber: Tage später erschien der angeklagte DJ bei der Polizei und behauptete gegenüber den Beamten, der Wagen sei ihm gestohlen worden.

Die Ermittler glauben diese Version aber nicht und gehen davon aus, dass der 31-Jährige trotz seines Fahrverbots selbst am Steuer gesessen, den Unfall dann durch Fahrlässigkeit verursacht und den Diebstahl später nur erfunden hat, um dadurch aus der Verantwortung zu kommen. Laut Gesetz droht dem Angeklagten im Falle eines Schuldspruchs jetzt allein für die Fahrt trotz Fahrverbots bis zu ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe. Die weiteren angeklagten Delikte der Falschanzeige und der Unfallflucht sind sogar jeweils mit bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe bedroht.

(RP)
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