Düsseldorf Auto streikt alle 80 Kilometer: Käufer ziehen vor Gericht

Düsseldorf · Acht Monate nach dem Kauf eines familiengerechten Mini-Van als Jahreswagen war ein Ehepaar (45/35) noch begeistert: "Ein schönes Auto - wenn es fährt!" Doch weil der Wagen genau das nicht geleistet habe, will das Paar vom Kaufvertrag jetzt zurücktreten und verlangt vom Händler seine 24.501 Euro zurück.

Denn schon nach 80 Kilometern Fahrstrecke glich das Armaturenbrett des Diesel-Vans angeblich jedes Mal einer Lichtorgel. Dreimal sollte das Fahrzeug in der Fachwerkstatt nachgebessert werden - ohne Erfolg. Ein Autohaus verweigert aber die Rücknahme des Wagens, also wurde am Montag daraus ein Fall fürs Landgericht. Ein Urteil wird für Anfang Mai erwartet.

Für die Familie mit einem dreijährigen Sohn sollte die Anschaffung des Mini-Vans mit Dieselmotor Mitte 2015 den Alltag erleichtern. Um den Filius zur Kita zu bringen und den Vater an seine zehn Kilometer entfernte Arbeitsstelle, schien der Jahreswagen ideal. Wenn nicht nach 80 Kilometern stets die Warnlichter auf der Instrumententafel geblinkt, die direkte Fahrt zur Werkstatt empfohlen oder sogar zum Abstellen des Motors geraten hätten.

Nach drei Reparaturversuchen sah das Ehepaar keinen Sinn in weiteren Versuchen, parkte das Auto direkt vor der Händlerfiliale und fordert seit acht Monaten das Geld zurück. Denn erst hinterher habe der Händler behauptet, dieses Diesel-Fahrzeug müsse in kurzen Intervallen von rund 100 Kilometern auf die Autobahn gefahren, der Motor dann "freigebrannt" werden, damit sich der Rußpartikelfilter nicht zusetzt. Wer das nicht wisse, leide an "mangelnder Lebenserfahrung". Der Familienvater: "Davon hatte ich noch nie gehört." Zumal in der Bedienungsanleitung kein Wort darüber zu finden sei, auch beim Verkaufsgespräch habe niemand erwähnt, dass dieses Diesel-Aggregat für Kurzstrecken ungeeignet sei. Aus Sicht der Kläger war der Mini-Van daher "von Anfang an mit einem Mangel behaftet", auf den das Autohaus nicht hingewiesen habe.

Die Richterin ließ am Montag durchblicken, dass das Autohaus nachweisen müsste, ob die Käufer beim Verkauf ordnungsgemäß informiert und belehrt worden seien. Gelingt das nicht, dürften die Kläger wohl Erfolg haben mit ihrer Rückforderung und sich von dem Geld ein neues Auto kaufen. Dann aber von einem anderen Hersteller.

(RP)
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