Düsseldorf Autofahrer bestreitet Fahrerflucht

Düsseldorf · 65-Jähriger ist angeklagt, einen Neunjährigen angefahren zu haben.

Seine Gutmütigkeit werde ihm jetzt zum Verhängnis und soll ihn 2000 Euro Strafe kosten plus einen Monat Fahrverbot. So stellt ein Autofahrer (65) einen Unfall vom Dezember 2016 dar, als er sich in Oberbilk um einen neunjährigen Jungen am Straßenrand gekümmert habe. Der Schüler sei an einer Fußgängerfurt mit seinem Tretroller einfach umgeknickt, der Autofahrer habe angehalten und ihn umsorgt.

Doch die Staatsanwaltschaft sieht den Fall völlig anders, wirft dem Mann vor, den Schüler aus Unachtsamkeit angefahren - und nach einer kurzen Diskussion mit Augenzeugen einfach geflüchtet zu sein. Da der 65-Jährige weder Strafe zahlen, noch ein Fahrverbot hinnehmen will, muss jetzt das Amtsgericht den Fall klären.

Wer Vorrang hat an einer Fußgängerfurt, ist rechtlich nicht klar geregelt. Gestrichelte Linien quer zur Fahrbahn samt Warnhinweisschild sollen Passanten das Überqueren der Straße erleichtern. An einer solchen Stelle war es damals an der Kölner Straße zur Begegnung des Rentners mit dem Schüler gekommen. Laut Strafbefehl gegen den 65-Jährigen hat er das bunt und gut sichtbar gekleidete Kind komplett ignoriert, als der Schüler die Furt nutzen wollte. Dabei ist der 65-Jährige dem Neunjährigen angeblich über den Fuß gefahren. Als das Kind weinend am Straßenrand in sich zusammensank, hielt der Autofahrer an - aber nur aus reiner Gutmütigkeit, wie er jetzt behauptet. Das Kind sei dann nach Hause gehumpelt, mit seiner Mutter zurückgekehrt. Aber da hatte der 65-Jährige seine Fahrt schon längst fortgesetzt, konnte erst anhand des Auto-Kennzeichens und Beschreibungen von Augenzeugen als Unfallfahrer ermittelt werden.

Mit schriftlichem Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht mit Geldstrafe und Fahrverbot belegt, ließ der 65-Jährige über einen Anwalt dann aber Protest einlegen. Er habe den Jungen mit seinem Auto nicht touchiert, habe nur gesehen, wie das Kind samt Tretroller in Höhe der Furt zwischen geparkten Autos "umgefallen" sei - und habe bloß aus Mitleid angehalten und sich um das Kind gekümmert. Falls sich der Schüler verletzt haben sollte, sei das keinesfalls die Schuld des 65-Jährigen, so seine Version. Zum Prozess Mitte November hat das Amtsgericht also den Jungen und seine Mutter vorgeladen sowie zwei der damaligen Augenzeugen.

(RP)
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