Düsseldorf Autowasch-Betrieb wegen Scheibenwischers verklagt

Düsseldorf · Zur Reinigung eines 15 Jahre alten Toyotas war ein 41-Jähriger durch eine Automatik-Waschanlage gefahren. Weil der Wischer der Heckscheibe von einer Waschwalze aus der Verankerung gerissen wurde, klagte der Mann gestern beim Landgericht auf rund 2500 Euro Schadenersatz. Und seine Chancen stehen gut, so das Gericht. Ein Urteil wird in rund drei Wochen erwartet.

"Der Wagen war zuverlässig, ich hätte ihn gerne weiter gefahren", so der Kläger. Doch als die Dach- und Haubenbürste den Heckwischer abriss und in der Kofferraumklappe ein Loch hinterließ, größer als eine Zwei-Euro-Münze, galt sein Toyota plötzlich als Totalschaden. 2443,19 Euro hätte eine neue Klappe gekostet - mehr, als das ganze Auto wert war. Der verklagte Betrieb habe zwar Ersatz zugesichert, aber die Haftpflichtversicherung weigerte sich. Das Amtsgericht wies die Klage des Autofahrers zunächst sogar ab. Erst in der Berufung beim Landgericht erfuhr der 41-Jährige jetzt: "Die Klage dürfte Erfolg haben." Laut Gutachten eines Experten sperren andere Firmen ihre Waschanlagen für bestimmte Fahrzeuge, bei denen mit Beschädigungen zu rechnen ist, oder arretieren Heckwischer vor der Wäsche mit Gummipfropfen.

(wuk)
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