Düsseldorf Bahnsteig-Sturz an der Nordstraße: Opfer ist nicht HIV-positiv

Düsseldorf · Am Freitag ist es zwei Wochen her, dass ein Obdachloser im U-Bahnhof Nordstraße wohl in Folge eines Zuckerschocks auf die Gleise stürzte. Der blutüberströmte Mann wurde von einer anwesenden Ärztin und weiteren Helfern auf den Bahnsteig gezogen.

 Im U-Bahnhof Nordstraße stürzte der Obdachlose vor knapp zwei Wochen auf die Gleise. Der Unfall hat ein Nachspiel.

Im U-Bahnhof Nordstraße stürzte der Obdachlose vor knapp zwei Wochen auf die Gleise. Der Unfall hat ein Nachspiel.

Foto: Georg Salzburg

Der Notarzt brachte den Mann ins Krankenhaus, wo er nach ambulanter Betreuung noch am Abend entlassen wurde. Eine Befürchtung, die in den Tagen nach dem Sturz für Sorgen bei den Ersthelfern sorgte, ist nun aus der Welt: Der Obdachlose ist nicht HIV-positiv, wie es zunächst hieß.

Für den Mann hat die öffentliche Diskussion um seinen Fall negative Folgen. "Ich habe keine HIV-Infektion, sondern Hepatitis C", stellte er mittels einer Mail von Marion Gather, der erfahrenen Sozialarbeiterin der Altstadt-Armenküche, klar. Er frage sich, wer seine Verschwiegenheitspflicht verletzt habe und das falsche Gerücht in die Welt gesetzt habe, "durch das ich nun auf der Straße Anfeindungen ausgesetzt bin". Die chronische Leberentzündung (Hepatitis C), unter der der Mann leidet, kann durch hochwirksame Medikamente heute in 90 Prozent der Fälle geheilt werden, wie Mediziner bestätigen.

Der Fall wird Folgen haben. "Er zeigt, dass wir ein Manko haben", sagt der Leiter des Gesundheitsamtes, Klaus Göbels. Der Fall decke auf, dass bei Notfalleinsätzen an vieles gedacht werde bis hin zur Einschaltung von Notfallseelsorgern, die Situation der Ersthelfer aber sei nicht genügend reflektiert.

Im vorliegenden Fall habe jemand eine Information in bester Absicht an die Ärztin weitergegeben, damit sie sich einer Kontrolle unterziehen kann. Diese Information war falsch, wie sich nun herausstellt. Das ist kritikabel, den Datenschutz sieht Göbels aber - in einem vergleichbaren Fall und wenn die Information stimmt - nicht verletzt. Das Interesse der körperlichen Unversehrtheit des Ersthelfers überwiege den Datenschutzanspruch des Unfallopfers.

Im August soll in einer Sitzung mit der Feuerwehr diskutiert werden, wie man künftig in solchen Situationen vorgeht. Ziel: Eine weitere Information von Ersthelfern soll am Unfallort sichergestellt werden.

(ujr)
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