Düsseldorf Bei Apple-Kauf den Zoll vergessen

Düsseldorf · Die Geschäftsidee eines Niederländers war im Grunde gar nicht schlecht: In New York ging er im Apple Store auf Einkauftour, erwarb 24 Smartwatches, drei Notebooks und einen Tabletcomputer, um sie daheim in Holland weiter zu verkaufen. Allerdings hatte der 24-jährige nicht bedacht, dass er die Heimreise über Düsseldorf gebucht hatte. Als er am Flughafen durch den Ausgang für Reisende ohne anmeldepflichtige Waren ging, stoppte ihn der deutsche Zoll. Die Beamten ließen sich nicht davon beeindrucken, dass er angeblich geglaubt habe, die Hightech-Mitbringsel erst in den Niederlanden versteuern zu müssen. Auch seine Behauptung, der habe nur 5000 Euro bezahlt, nahmen ihm die Beamten nicht ab. Für Tablet und Notebooks konnte der Holländer Rechnungen vorlegen, den Einkaufspreise der Smartwatches ermittelten die Zöllner selbst - und kamen am Ende auf einen Warenwert von 18 000 Euro.

 Der Zoll beschlagnahmte Apple-Computer und Smartwatches.

Der Zoll beschlagnahmte Apple-Computer und Smartwatches.

Foto: HZA

Wegen versuchter Steuerhinterziehung (gewerbliche Waren müssen beim Zoll angemeldet werden) erwartet den Mann nun ein Strafverfahren. Bis zu dessen Abschluss bleiben sämtliche Elektronikartikel beim Zoll.

(sg)
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