Düsseldorf Beim Telefonieren gestört? 33-Jährige stößt Seniorin zu Boden

Düsseldorf · Nach einem lauten Telefonat einer Kosmetikerin (33) an einer Rheinbahn-Haltestelle am St.-Vinzenz-Krankenhaus ist es zu einem Gerangel mit einer 81-jährigen Passantin gekommen. Diese landete als Folge des Vorfalls im Juni 2016 sogar im Krankenhaus. Gestern sahen sich die Frauen vorm Amtsgericht wieder: Die jüngere wehrte sich dort gegen 7200 Euro Strafe wegen Körperverletzung. Sie gab an, sie sei von der alten Dame wegen lauten Telefonierens "blöd und frech angemacht" worden und habe sich nur gewehrt. Fakt ist: Die 81-Jährige ist damals gestürzt, erlitt einen Bruch des Oberschenkels. Ein Urteil steht allerdings noch aus.

Beide Frauen sehen sich in der Sache als Opfer: Das ist das gestrige Zwischenfazit, weil beide vor Gericht gegensätzliche Aussagen machten. Die Seniorin wiederholte, sie habe sich gestört gefühlt durch das angeblich überlaute Telefongespräch der jungen Frau. Als sie diese um mehr Rücksicht bat, habe die 33-Jährige herumgepöbelt, ihr dann einen Becher Kaffee übergegossen und sie so geschubst, dass sie sogar hinfiel und sich den Oberschenkel brach.

Die Angeklagte schilderte den Ablauf komplett andersherum. Sie sei mit Taschen und Gepäck ausgestiegen, weil sie eigentlich ihre Mutter in der Klinik besuchen wollte, aber die genaue Adresse nicht parat hatte. Via Handy habe sie bei der Mutter nach dem Weg gefragt, in ihrer Muttersprache mit der Kranken telefoniert. Dass die 81-Jährige dann ins Wartehäuschen kam, habe sie zunächst gar nicht bemerkt. Erst als die Seniorin heftig mehr Ruhe gefordert und gedroht habe, das Gepäck der 33-Jährigen umzuwerfen, sei es zu dem Gerangel gekommen. Die 81-Jährige sei erst mit einer erhobenen Hand, dann sogar mit beiden Händen drohend auf sie zugekommen. "Was dann passiert ist, war Notwehr, und die Folgen tun der Angeklagten auch leid", so der Verteidiger der 33-Jährigen. Seine Mandantin habe die ältere Dame nur von sich weggeschubst. Dass die Seniorin dabei hinfiel, sei aber "nicht absehbar oder gewollt" gewesen. Da eine unbeteiligte Augenzeugin gestern nicht zum Prozess erschien, hat die Richterin bisher nicht zwischen der einen Aussage und der anderen entschieden. Der Prozess geht Mitte Mai weiter.

(wuk)
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