Düsseldorf Beinahe-Millionär verklagt seine Bank

Düsseldorf · Der Wert von 40.000 Optionsscheinen soll plötzlich von 0,3 Cent auf 99 Euro gestiegen sein.

Die Schar der Beinahe-Millionäre ist um ein Mitglied reicher. Das folgt aus einem gestrigen Urteil des Amtsgerichts. Dort scheiterte ein Kläger aus Münster mit einer Forderung über 3,99 Millionen Euro gegen eine Düsseldorfer Großbank. Der Mann sah sich nach einem Anlagehandel mit 40.000 Optionsscheinen beinahe als Vierfach-Millionär, das Geld war auch beinahe auf seinem Konto.

Doch dann fiel auf: Alles war nur ein Computerfehler. Der Anleger verlangte trotzdem das Geld. Durch diese Rechnung hat ihm ein Richter aber einen Strich gemacht. Seit 1998 ist der Kläger als Kunde dieser Bank, unterhält dort zudem ein Wertpapierdepot. Darin lagen bis 6. März 2014 auch 40.000 Optionsscheine einer anderen Großbank, ausgegeben für 55 Cent pro Stück mit einer Laufzeit bis 7. März 2014.

Doch sank der Wert für die extrem risikoreiche Anlageform (mit Derivaten, die dem Inhaber den Handel mit bestimmten Wertpapieren unter bestimmten Bedingungen ermöglichen) von 55 Cent auf zuletzt 0,3 Cent. Das hat der Kläger am 6. März mehrfach geprüft, denn am Folgetag wären die Optionsscheine wertlos gewesen. Doch urplötzlich schoss der Referenzkurs für die Optionsscheine laut Computer von 0,3 Cent auf 99,73 Euro pro Stück. Seine 40.000 Scheine wären fast vier Millionen Euro wert gewesen. Und die Hausbank, die er per Computerclick sofort zum Verkauf angewiesen hat, bestätigte ihm sogar, das Geld wäre schon beinahe auf seinem Konto. Vorher aber fiel auf: Die 99,73 Euro waren nur irrtümlich für die Optionsscheine des Klägers genannt worden, tatsächlich galt die Angabe für Stammaktien eines Chemie-Konzerns. Das nahm der Spekulant (der nach Abzug der Provision nur noch 111, 10 Euro bekam) nicht hin, zog vor Gericht. Vergebens: Der Systemfehler der Hausbank sei "leicht zu erkennen" gewesen, so der Richter. Bei einem Spekulationspapier für 0,3 Cent sei ein Kurssprung auf fast 100 Euro einen Tag vor Verfall "absolut unrealistisch", daher könne sich der Kläger darauf ebenso wenig pochen, wie ein Tankstellen-Kunde, dem statt 1,30 Euro pro Liter nur 0,13 Euro angezeigt werden.

Da könne es sich nach "Treu und Glauben" bloß um eine "nicht im Ansatz realistische Anzeige" handeln. Entsprechend hat der Richter die Zahlungsklage des Anlegers gegen die Bank auch zurückgewiesen. Als "unbegründet". Das Urteil ist beinahe rechtskräftig.

(RP)
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