Düsseldorf Bereitschaftspolizist wegen Körperverletzung verurteilt

Düsseldorf · 2100 Euro soll ein 29-jähriger Beamter der Bereitschaftspolizei zahlen, weil er sich in der Altstadt mit einem 27-jährigen Unternehmensberater prügelte. Der soll ihn zuvor beleidigt haben - ganz klären ließen sich die Vorfälle im Januar 2015 vor Gericht aber nicht.

Ein zweiter Polizist (27) wurde vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Beide Beamte waren mit einer Kollegin nach einer privaten Zechtour durch die Altstadt frühmorgens am Taxistand Heinrich-Heine-Alle mit drei Männern aneinandergeraten. Wer die Streiterei wie angefangen hatte, konnte im Prozess keiner genau angeben. Das Amtsgericht hatte beide Polizisten nach ihrem Privatausflug zunächst mit je sechs Monaten Bewährungsstrafe belegt. Das hat das Landgericht nun korrigiert.

Ein Schubser, der einem der Polizisten eine Currywurst aus der Hand fallen ließ, ein Disput, der dann zur Rangelei wurde - und eine Bemerkung eines Unternehmensberaters (27), die direkt in eine Prügelei mündete: Das waren die Eckpunkte dessen, worüber die Richter zu urteilen hatten. Doch wer welche Rolle bei dem damals zufälligen Zusammentreffen kurz vor fünf Uhr morgens hatte, wer gerempelt haben mag, wer gepöbelt hat und wer bei der Schubserei der Hauptakteur war - darüber gab es nach Anhörung und Befragung aller Zeugen und Beteiligten sechs unterschiedliche Versionen.

Sicher war nur: Der Unternehmensberater hatte nach eigener Aussage unter Anspielung auf das Aussehen des älteren Angeklagten getönt: "Jaja, Hauptsache Refugees Welcome". Kurz danach wurde er attackiert, hat dabei eine Nasenschwellung erlitten. Den Polizisten aber "Ölauge" oder "Schwarzkopf" genannt zu haben, leugnete der Opferzeuge: "Solche Begriffe hatte ich vorher nie gehört. Und ich bin keiner, der jemanden beleidigt."

Was unter den damals angetrunkenen Beteiligten exakt passiert war, ließ sich nicht mehr lückenlos klären. So beschränkte sich das Gericht darauf, den älteren der Polizisten für die Gesichtsverletzung des Kontrahenten zu verurteilen. Sein Kollege, für den es aktuell um seine Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit geht, kam ohne Schuldspruch davon. Bei ihm sei nicht auszuschließen, dass er den Streit nur schlichten wollte, als er zwei Kontrahenten damals beiseitegezogen hatte, hieß es im Urteil.

(wuk)
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