Rotlicht-Größe aus Düsseldorf Bekommt Bert Wollersheim Entschädigung für U-Haft?

Düsseldorf · Der Strafprozess um angeblichen Kunden-Betrug in Bordellen in Düsseldorf hat nun offenbar ein juristisches Nachspiel: Dem mitangeklagten Bert Wollersheim ist nichts nachzuweisen. Deshalb muss die frühere Rotlicht-Größe für 49 Tage U-Haft aus der Staatskasse entschädigt werden.

 Fast ein Jahr nach dem Landgerichtsurteil wegen breit angelegtem Kunden-Betrug in Bordellen an der Rethelstraße hat eine Strafkammer festgestellt, dass Bert Wollersheim eine Mitwirkung an kriminellen Bordellpraktiken nicht nachzuweisen ist.

Fast ein Jahr nach dem Landgerichtsurteil wegen breit angelegtem Kunden-Betrug in Bordellen an der Rethelstraße hat eine Strafkammer festgestellt, dass Bert Wollersheim eine Mitwirkung an kriminellen Bordellpraktiken nicht nachzuweisen ist.

Foto: Andreas Bretz

Fast ein Jahr nach dem Landgerichtsurteil gegen Bordell-Chef Tomas M. und einen Helfer wegen breit angelegtem Kunden-Betrug in Bordellen an der Rethelstraße hat eine Strafkammer festgestellt, dass dem zeitweilig ebenfalls als Mittäter verdächtigten Bert Wollersheim eine Mitwirkung an kriminellen Bordellpraktiken nicht nachzuweisen ist.

Demnach muss er für 49 Tage U-Haft jetzt aus der Staatskasse entschädigt werden. Doch einen üppigen Millionenbetrag, den ein Wollersheim-Anwalt daraus jetzt angeblich herleiten will, wird er wohl nicht einstreichen können.

49 Tage später war Wollersheim wieder frei, die Ermittlungen gegen ihn hat die Staatsanwaltschaft bereits damals eingestellt, neun der anderen Verdächtigen wurden jedoch angeklagt, gegen vier von ihnen gibt es inzwischen Urteile, wobei eine der Bordell-Damen freigesprochen wurde. Auch Wollersheim war, wie das Landgericht vor drei Monaten per Beschluss festgestellt hat, keine Straftat nachzuweisen, so dass er jetzt für alle Strafverfolgungsmaßnahmen grundsätzlich entschädigt werden muss.

Dazu zählen auch Schäden durch U-Haft, Sicherstellungen oder Durchsuchungen. Dazu aber müsste Wollersheim jetzt in jedem einzelnen Punkt nachweisen, welcher genaue Schaden ihm entstanden sein soll — und dass daran nur die Maßnahmen der Ermittler schuld waren.

In einem so genannten Betragsverfahren hat die Generalstaatsanwaltschaft dann zu prüfen, ob und in welchem Umfang solche Ansprüche von Wollersheim berechtigt sind. Wird seine Aufstellung nicht oder nur teilweise anerkannt, kann er beim Landgericht gegen das Land NRW klagen.

Doch das verspricht nur Erfolg, falls er die damaligen Ermittlungen nicht grob fahrlässig mitverschuldet hat. Laut eines Zeugen soll er zwar "an einzelnen Handlungen nicht beteiligt gewesen sein", dann aber "von Umsätzen", die durch kriminelle Abzocke bei Bordell-Kunden mit ihren Kreditkarten erzielt wurden, doch "profitiert" haben.

Insider vermuten, dass Wollersheim für 49 Tage U-Haft mit je 25 Euro entschädigt wird, dass er höhere Entschädigungen als diese 1225 Euro aber wohl nicht begründen kann.

(wuk)
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