Düsseldorf Besitzerin soll "dicken Hund" Dusty zurückbekommen

Düsseldorf · Gütlich will ein Amtsrichter jetzt den Rechtsstreit um einen dicken Hund beilegen - und den Yorkshire-Terrier Dusty an sein früheres Frauchen (70) zurückgeben. Weil der Hund vor rund einem Jahr angeblich krebskrank war, hatte sich Tiertrainer Dirk Lenzen (50) damals als Notfallpate des Rüden erbarmt - aber bald gemerkt, dass das Tier nur viel zu dick war.

Statt Idealgewicht von drei Kilo schleppte Dusty 5,2 Kilo mit sich herum. Lenzen päppelte ihn wieder auf, doch jetzt fordert die Besitzerin ihren Terrier zurück. Arztkosten von 926 Euro will sie jedoch nicht übernehmen: "Ich möchte ihn endlich wieder haben, meinen Hund", sagte sie gestern vor Gericht. Kann sie nachweisen, dass Dusty ihr wirklich gehört, hat sie sogar gute Chancen, so der Richter.

Tiertrainer Dirk Lenzen findet den ganzen Fall "zum Heulen", wie er nach dem Prozess sagte: "Ich mache mir echt Sorgen, dass es Dusty bald wieder schlecht geht!" Immerhin habe das Ordnungsamt mit einem Amtsveterinär in der Wohnung der Rentnerin etliche Sittiche, Meerschweinchen, Frettchen und Hunde wegen nicht artgerechter Haltung beschlagnahmt, habe gegen die Frau sogar formell ein Tierhaltungsverbot verhängt. Dem widersprach die Anwältin der Klägerin allerdings heftig: Das Verwaltungsgericht habe längst die Rückgabe aller Tiere an die Frau verfügt, ein Tierhaltungsverbot für die 70-Jährige habe es nie gegeben.

Der Amtsrichter will das jetzt aber nicht aufdröseln: Ob die Seniorin, die auf die Heimkehr von "Dusty" klagt, die Befähigung zur artgerechten Tierhaltung hat oder nicht, müsse Tiertrainer Lenzen nicht kümmern - das sei ja "Sache der Behörden", so der Richter. Wichtiger ist dem Richter die Eigentumsfrage. Denn früher gehörte "Dusty" dem Ex-Mann der Klägerin. Der soll das Tier inzwischen aber wieder an die Rentnerin übereignet haben. Kann die 70-Jährige das nachweisen, hätte sie einen Anspruch auf "Dusty" - auch ohne Arztrechnungen von fast 1000 Euro zu zahlen, die Lenzen übernahm. "Zum Wohl des Tieres", so der Richter, solle "Dusty" nun zu Frauchen zurück, Lenzen solle alle drei Monate prüfen dürfen, ob es dem Hund gut geht - und auf seine vorgestreckten Arztkosten verzichten.

Die Klägerin fand diese Idee toll. Der Anwalt des Tiertrainers bat aber um 14 Tage Bedenkzeit. Sollte Lenzen den Vorschlag um den dicken Hund jedoch ablehnen, will der Richter seine Rechtsansicht kurz vor Weihnachten per Urteil verkünden.

(wuk)
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