Düsseldorf Betrunkener soll Mann auf Gleise geschubst haben

Düsseldorf · Der Versuch, den Streit eines betrunkenen Paares zu schlichten, hätte einen unbeteiligten Zeugen (30) beinahe das Leben gekostet. Am S-Bahnhof Flingern hatte sich der ebenfalls angetrunkene Mann an Altweiber vor drei Jahren in den Zwist des Paares eingemischt, war laut Anklage von dem Mann (48) dann auf die Gleise gestoßen worden, wo er verletzt liegenblieb und nur knapp vor einem einfahrenden Zug gerettet werden konnte. Dem damaligen Kontrahenten wird beim Amtsgericht dafür jetzt der Prozess wegen Körperverletzung gemacht. Ein Urteil gibt es noch nicht.

Der Angeklagte hat zu dem Vorwurf bisher geschwiegen und keiner der damaligen Zeugen aus der Tatnacht hat ihn wiedererkannt. Auch das Opfer war nicht sicher, ob hier der Richtige auf der Anklagebank sitzt. Ähnlich äußerte sich ein Security-Mitarbeiter der Bahn, der nach dem Gerangel und Geschubse der beiden Männer damals kurz vor Mitternacht auf den Bahnsteig geeilt war und im Gleisbett dann den schon erheblich verletzten Streitschlichter liegen sah.

Der Bahnmitarbeiter sprang hinterher, schulterte den Verletzten, bugsierte ihn zur Bahnsteigkante - und hatte dabei stets auch einen Blick auf die Gleise, weil er angeblich jederzeit mit der Einfahrt des nächsten Zuges rechnete. Tatsächlich soll der nächste Zug "nicht mal eine Minute" nach der endgültigen Rettung des Verletzten aus dem Gleiskörper in den Bahnhof eingefahren sein. Die Staatsanwältin regte daher gestern an, den Angeklagten nicht nur wegen Körperverletzung zu verurteilen, sondern auch, weil er den 30-Jährigen in "abstrakte Lebensgefahr" gebracht habe.

Vorher wollte das Gericht aber die damalige Freundin (55) des Angeklagten hören, die am Streit ja direkt beteiligt gewesen sein soll. Doch die Frau, die laut Attest unter einer Panikstörung und Depressionen leidet sowie unter den Folgen von Alkoholismus, verweigerte gestern jede Aussage. Ob sie das darf, will die Richterin noch prüfen. Zudem fehlten aber noch zwei Zeugen aus jener Nacht, die das Gericht noch ausfindig machen will. Voraussichtlich soll die Verhandlung Anfang September fortgesetzt werden. Falls es gelingt, die zusätzlichen Zeugen bis dahin zu finden und vorzuladen.

(wuk)
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