Düsseldorf Bett angezündet? 40-Jähriger per Haftbefehl gesucht

Düsseldorf · Für einen misslungenen Selbstmordversuch sollte sich ein 40-jähriger Bewohner eines Mehrparteienhauses in Hassels gestern vor dem Amtsgericht verantworten. Der an Depressionen schwer erkrankte Mann hatte laut Anklage in einer Februarnacht 2014 in seiner Wohnung im dritten Stock eine Matratze und das Bettzeug angezündet, um in diesen Flammen den Freitod zu finden. Als der Plan misslang, verließ er angeblich das Haus, ohne die übrigen Bewohner zu wecken oder zu warnen. Weil er zum Prozesstermin gestern nicht erschien, wird er jetzt per Haftbefehl gesucht.

Nachts in einem vierstöckigen Wohnhaus Feuer zu legen, wertete die Anklage als schwere Brandstiftung. Auf das Motiv kommt es bei solchen Taten erst in zweiter Linie an, denn durch einen solchen Brand hätten auch die übrigen Hausbewohner damals schwer geschädigt, deren Eigentum gar vernichtet werden können. Laut Anklage war das dem depressiven Angeklagten in einer damaligen suizidalen Krise aber vollkommen egal, als er das Feuer im Schlafzimmer seiner Wohnung in der dritten Etage gelegt habe. Mehr noch: Als er angeblich feststellte, dass seine Idee vom Flammentod so nicht durchführbar war, soll er das Wohnhaus kurz vor Mitternacht klammheimlich verlassen, zu Fuß fast 15 Minuten bis zu einer Telefonzelle geschlendert sein, von dort die Feuerwehr alarmiert und zum Brandort geschickt haben. Als er nach einer weiteren Viertelstunde zurückkam zu dem Wohnblock, ließ er sich von Polizisten angeblich widerstandlos festnehmen. Eine Blutprobe, die ihm fast zwei Stunden danach entnommen wurde, soll rund 1,6 Promille ergeben haben.

In seiner Wohnung, die durch Ruß und Löschwasser bereits zerstört war, entstand damals ein Schaden von mehr als 5000 Euro. Die übrigen Hausbewohner hatten sich noch rechtzeitig ins Freie retten können und blieben allesamt unversehrt. Im Prozess sollte wegen dieser ganzen Hintergründe gestern auch ein Sachverständiger zur damaligen Schuldfähigkeit des 40-Jährigen eine Expertise abliefern. Da der Angeklagte den Verhandlungstermin aber trotz ordnungsgemäßer Ladung schwänzte und die Anklagebank leer blieb, erließ das Amtsgericht auf Antrag der Staatsanwältin einen Haftbefehl gegen ihn. Sobald er festgenommen wird, will das Gericht den Prozess gegen ihn neu aufrollen.

(wuk)
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