Düsseldorf Bewährungschancefür Koch nach Messer-Angriff

Düsseldorf · Zu einer neuen Bewährungs-Chance verhalf ein Staatsanwalt gestern einem 55-jährigen Koch.

Der Angeklagte war zweimal durch spektakuläre Gewalttaten aufgefallen, hatte zuletzt im Mai einem seiner Brüder (57) zwei Messerstiche in den Rücken versetzt, ihn lebensgefährlich verletzt. Das Amtsgericht verhängte im September dafür eine Haftstrafe von zwei Jahren gegen den Koch, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. In der Berufung urteilte das Landgericht gestern milder, gab dem Angeklagten eine neue Chance. Dafür hatte sich auch der Staatsanwalt stark gemacht.

Der 55-Jährige stand noch unter Bewährung, als er mit seinem älteren Bruder in Streit geriet. Angeblich zufällig war der Bruder im Mai mit zwei Partnern in jenes Lokal gekommen, in dem der Angeklagte arbeitete. Nach einem Wortgefecht in der Küche war der Angeklagte laut Geständnis seinem Bruder nachgelaufen, hatte ihn mit einem Messer rücklings attackiert. Das Landgericht glaubte der Darstellung, dass er seinen Bruder nicht habe umbringen wollen und gewährte dem Koch die Bewährungs-Chance.

(wuk)
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