Düsseldorf Bewährungsstrafe für Ex-Uniklinik-Chef Raab

Düsseldorf · Dem 63-Jährigen drohen nach dem Urteil wegen Untreue auch dienstliche Konsequenzen.

Mit einem Schuldspruch wegen Untreue in einem besonders schweren Fall und einer Bewährungsstrafe von acht Monaten hat das Landgericht gestern den Strafprozess gegen Ex-Uniklinik-Chef Wolfgang Raab abgeschlossen. Der 63-Jährige muss als Bewährungsauflage 10.000 Euro an den Verein der Freunde und Förderer der Heinrich-Heine-Uni zahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte auf zehn Monate Haft mit Bewährung plädiert. Die Verteidiger forderten Freispruch.

Rund 28.400 Euro beträgt laut Richterspruch der materielle Schaden für die Uniklinik, weil Raab eine zahnärztliche Privatambulanz auf dem Klinikgelände jahrelang fast ausschließlich durch einen wissenschaftlichen Mitarbeiter betreuen ließ, der aus Uni-Mitteln bezahlt wurde. Die Richter gingen davon aus, dass dieser wöchentlich 32,75 Stunden dort tätig war. Zusätzlich stellten sie fest, dass der Uniklinik ein weiterer, nicht wirtschaftlicher Schaden entstanden sei, weil jener Mitarbeiter auch aus seinen Kernaufgaben für die Uni abgezogen worden sei. Wie zuvor die Staatsanwälte kritisiert hatten, stellte auch das Gericht fest, das NRW-Wissenschaftsministerium habe seine "Aufsichtspflichten nicht ausreichend wahrgenommen". Mehrere Informationen über die Abläufe in der Privatambulanz und die Rolle von Raab hatten offenbar nicht zu Konsequenzen geführt. Das Gericht ging davon aus, dass Raab sich einer "schweren Pflichtverletzung" schuldig gemacht hat, die ihm allerdings leicht gemacht worden sei.

Die Staatsanwälte hatten zunächst sogar einen Schaden von rund 350.000 Euro für die Uniklinik errechnet, das im Prozess jedoch auf 208.000 Euro korrigiert. Raabs Verteidiger hatten den Schaden mit maximal 28.348,96 Euro beziffert. Dieser Variante haben sich die Richter angeschlossen.

Welche weiteren Folgen der Schuldspruch für Raab hat, muss gesondert geprüft werden. Die Uni will auf Basis des 2012 eingeleiteten, bis dato ruhenden Disziplinarverfahrens zeitnah entscheiden, welche Konsequenzen sich aus dem - noch nicht rechtskräftigen - Urteil ergeben. Auch die Uniklinik will zeitnah über dienstliche Konsequenzen entscheiden.

(wuk)
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