Urteil in Düsseldorf Bewährungsstrafe für Schraubendreher-Attacke auf Busfahrer

Düsseldorf · Er drohte dem Busfahrer mit dem Tod und attackierte ihn mit einem Schraubendreher. Dafür bekommt ein 59-Jähriger mit mehreren Vorstrafen eine Bewährungsstrafe. Das Amtsgericht verurteilte ihn wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung.

Die Gewaltattacke eines Rheinbahn-Passagiers (59) hätte für einen Busfahrer der Linie 733 im Oktober 2016 tödlich enden können. Das stellte ein Amtsrichter am Mittwoch im Prozess gegen den rabiaten Fahrgast fest. Und doch hatte die Staatsanwaltschaft den Angriff auf den Busfahrer (52) mit einem langen Schraubendreher nicht als Tötungsversuch gewertet und angeklagt, sondern war nur von einer versuchten gefährlichen Körperverletzung ausgegangen. Also beschränkte sich der Richter darauf nun im Urteil. Der geständige Täter wurde nach 20 Vorstrafen zu 14 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt.

Er habe schon bei der Abfahrt des Busses am Mörsenbroicher Weg "eine rote Wolke um sich gehabt", ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger vortragen. Als sich dann (nach etlichen Vorstrafen, auch wegen Schwarzfahrten) noch ein Disput mit dem Busfahrer um die Gültigkeit seines Tickets ergab, hatte der Angeklagte den Rheinbahner angeherrscht: "Willst Du sterben? Ich werde Dich töten!" Der Busfahrer gestern im Zeugenstand: "Also habe ich die Handbremse angezogen, bin vom Sitz aufgestanden und hab' gesagt: 'Ok, bring' mich um!'"

Doch da zog der Angeklagte, wie er zugab, einen 20 Zentimeter langen Schraubendreher, habe damit vor dem Fahrer herumgefuchtelt. Der Fahrer erzählte allerdings: "Er versuchte, damit in meine Bauchgegend stechen, ich konnte seine Hand aber festhalten" - und die Waffe nach kurzem Gerangel dem Angeklagten abnehmen. "Ein solcher Schraubendreher ist durchaus geeignet, tödliche Verletzungen beizubringen", merkte der Richter an. Und da beim Angeklagten danach nur geringe Reste von Rauchgiftkonsum festgestellt worden sind, sah der Richter keinen Grund, an dessen Schuldfähigkeit zu zweifeln.

Der 59-Jährige hatte sich schon vor dem Prozess um ein Anti-Aggressivitäts-Training bemüht. Also entließ der Richter ihn mit 14 Monaten Bewährungsstrafe für frühere Schwarzfahrten und den Angriff auf den Busfahrer. Als Auflage muss der Angeklagte das Training durchstehen. Zudem soll er 100 Stunden Sozialarbeit leisten.

(RP)
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