Düsseldorf Bewährungsstrafe für unflätigen Briefträger

Düsseldorf · Eigentlich hält er sich für einen friedlichen Menschen. Nur, wenn sich der Briefzusteller (37) bedrängt oder schlecht behandelt fühlt, neigt er laut seinem Geständnis zu unflätigen Ausdrücken. Weil er Mitarbeiter des Ordnungsamtes beleidigt hatte, wurde der Mann jetzt vom Landgericht in der Berufung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, mit der Auflage, sich in ärztliche Behandlung zu begeben.

Es war nicht sein erster Prozess wegen Beleidigung: Schon sieben Vorstrafen hatte er seit 1999 kassiert. Zuletzt war er wegen Verunglimpfung von vier Mitarbeitern des Ordnungsamts zu fünf Monaten Haft verurteilt worden. In der Berufung urteilte das Landgericht milder: Die Strafe wurde gesenkt und zur Bewährung ausgesetzt.

Angefangen hatte der Streit, als der 37-Jährige mit dem Fahrrad auf dem Bürgersteig ertappt wurde. Fünf Euro Verwarngeld wollte er nicht zahlen, die Personalien nicht angeben. Stattdessen beleidigte er einen der Kontrolleure als "Penner", dem anderen riet er: "Putz Dir die Zähne, Du hast Mundgeruch."

Fünf Monate Haft im ersten Prozess

Das brachte ihm vor Gericht vor einem Jahr 1600 Euro Strafe ein. Aber vor und nach dieser Verhandlung hat der Postbote noch nachgelegt. Als er die Amtsmitarbeiter am Gerichtseingang traf, zeigte er ihnen den ausgestreckten Mittelfinger. Die Folge: Noch ein Prozess wegen Beleidigung, diesmal mit fünf Monaten Haft als Urteil.

In der Berufung beim Landgericht fand der Verteidiger jetzt aber gute Gründe für Nachsicht. In einem weiteren Beleidigungs-Verfahren hatte ein psychiatrischer Gutachter nämlich festgestellt, dass der Postbote an einer paranoiden Störung leidet, also nur eingeschränkt schuldfähig ist. Das Landgericht fasste Geld- und Haftstrafe zusammen, verhängte nur drei Monate Haft und setzte die Strafe zur Bewährung aus. Der Staatsanwalt gab dem 37-Jährigen noch einen Tipp mit: "Besser, Sie lassen die Hände beim Verlassen des Gerichts jetzt in den Hosentaschen."

(RP)
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