Düsseldorf Bewährungsstrafen für Hitler-Gruß bei Demo

Düsseldorf · Mit einer grotesken Darstellung wollte ein Paar (44/42) dem Amtsgericht am Dienstag weismachen, dass stramm erhobene rechte Arme und Nazi-Parolen bei einer Dügida-Demo unmöglich strafbar gewesen sein könnten.

Der Mann und seine Partnerin flunkerten dem Richter vor, sie hätten im März die Arme ja nicht zum Hitler-Gruß gereckt, sondern sich gegenseitig den Weg zur nächsten Bushaltestelle zeigen wollen. "Wir haben nur gewinkt", so der Mann. Die Frau ergänzte: "Und uns damit den Weg gezeigt!" Der Richter glaubte kein Wort, verurteilte beide wegen der verbotenen Geste und wegen Nazi-Parolen zu je sechs Monaten Bewährungsstrafe. Plus hundert Stunden unbezahlter Sozialarbeit.

Der Mann machte im Gerichtssaal sogar noch vor, wie er mit an jenem Märzabend nahe dem Hauptbahnhof mit steil erhobenem rechtem Arm dagestanden habe, angeblich aber mit abgewinkelter Hand - und auf diese Art seiner Partnerin im Demo-Gewühl zuwinkt habe. "Also wie die englische Königin", hakte der Richter nach. Das wollte der 42-Jährige ernsthaft behaupten.

Fahrrad-Blockaden gegen "Dügida"-Demo
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Foto: Schaller,Bernd

Warum dieser Angeklagte aber zusätzlich noch "Für Deutschland" gebrüllt hatte (wie vier Polizisten bestätigen konnten), dafür hatte der 42-Jährige dann keine Erklärung mehr. Er habe das bei der Demo "so aufgeschnappt, es war einfach Mitgebrüll", so seine Aussage.

Seine mitangeklagte Partnerin ging noch weiter. Auch sie behauptete, sie habe mit erhobenem Arm ihren Partner nur auf Bushaltstellen hinweisen wollen, habe damals nach einer halben Flasche Wodka "nicht mal gewusst, dass da eine Demo war" oder gegen wen. Die Polizei notierte allerdings, dass die Frau erst zur Befragung ihres Partners dazu gekommen war - und prompt ebenfalls den rechten Arm hochgereckt, zudem lauthals "Heil Hitler" gerufen habe. "Achwas, ich habe meinem Freund nur die Richtung gezeigt!"

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Doch durch die Vernehmung von zwei eingesetzten Beamten kam der Richter zu dem Schluss: "Es war genauso, wie es in der Anklage steht. Das war keine Meinungsäußerung, sondern eine Straftat! Und beide Angeklagte wussten, was sie taten." Da das Paar vor drei Jahren zuletzt verurteilt worden ist, räumte der Richter beiden eine Bewährungs-Chance ein, sah von einer Geldauflage ab, verhängte stattdessen aber Arbeitsauflagen von je hundert Stunden. Immerhin müssen beide Angeklagte seit Jahren mit Sozialunterstützung auskommen.

(wuk)
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