Amt für Verbraucherschutz bemängelt sieben Anlagen Bier in Schankanlagen überprüft

44 Bierproben aus Schankanlagen haben die Mitarbeiter der Abteilung Chemische und Lebensmitteluntersuchung in den ersten vier Monaten dieses Jahres genommen. Sieben Proben fielen wegen bakteriologischer Mängel auf.

 27.000 Liter Bier ergossen sich über die A4.

27.000 Liter Bier ergossen sich über die A4.

Foto: DMT

Untersucht wurde das Bier unter anderem auf Keime der Species Escherichia coli und coliforme Keime. Diese kommen vor, wenn die Schankanlagen nicht regelmäßig und sorgfältig gereinigt werden. Denn das Bier wird von den Brauereien in der Regel mikrobiologisch unbelastet zu den Gastronomiebetrieben geliefert. Von den 44 Bierpropben hatten sieben bakteriologischer Mängel.

Beim Verbraucher kann eine zu hohe Zahl der Keime Magen- und Darmbeschwerden auslösen. Außerdem schmeckt Bier aus unsauberen Schankanlagen schlecht. Deshalb wird der Betreiber der Schankanlage bei Nachweis von Keimen sofort aufgefordert, seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen, nur hygienisch einwandfreie Getränke an seine Gäste auszuschenken, sprich eine gründliche Reinigung vorzunehmen oder zu veranlassen. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt, dass bis zu 25.000 Euro betragen kann.

Die Hygiene von Getränkeschankanlagen wurde bis zum 30. Juni 2005 in der Getränkeschankanlagen-Verordnung geregelt, die forderte, dass Schankanlagen je nach Bedarf mindestens jedoch alle zwei Wochen gereinigt werden mussten. Diese Reinigungsintervalle sind mit Wegfall der Verordnung nicht mehr rechtsverbindlich.

Das heißt jedoch nicht, dass die Schankanlagen nunmehr langsam aber sicher verschmutzen dürfen. Vielmehr operieren die Mitarbeiter im Amt für Verbraucherschutz nun auf Basis des allgemeinen Hygienerechtes. Die Verantwortung für die Reinigung der Schankanlagen bleibt weiter beim Gastwirt. Inzwischen gibt es auch eine DINNorm mit dem Titel "Getränkeschankanlagen — Anforderung an Reinigung und Desinfektion", die eine Orientierungshilfe darstellt.

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