Razzia in Düsseldorf Ordnungsamt schließt Altstadt-Pizzeria

Düsseldorf · Ausgerechnet die Pizzeria, deren Betreiber am Altweiber-Donnerstag Opfer eines Rocker-Angriffs geworden sein will, hat offenbar nicht alle notwendigen Betriebsgenehmigungen.

 Die geschlossene Pizzeria in der Altstadt.

Die geschlossene Pizzeria in der Altstadt.

Foto: Uwe-Jens Ruhnau

Wegen "erheblicher gewerberechtlicher Mängel" hat das Ordnungsamt das Lokal in der Nacht zum Sonntag dichtgemacht. Das Lokal war in der Nacht im Rahmen einer großangelegten Personenkontrolle durch die Polizei kontrolliert worden. Mehr als 100 Beamte hatten dabei auf der Bolkerstraße 47 Personen überprüft.

Düsseldorf-Altstadt: Nach Rocker-Razzia - Ordnungsamt schließt Pizzeria
Foto: Oliver Wiegand

Hintergrund der Razzia waren die Auseinandersetzungen, die sich der Pizzeriabetreiber mit anderen Gastronomen vergangene Woche geliefert hat. Der Mann selbst hatte behauptet, ein führendes Mitglied der Hells Angels habe Reizgas in seinen Laden gesprüht, wobei es angeblich um Schutzgeldforderungen gegangen sei.

Den Angriff hatte es in der Altweibernacht tatsächlich gegeben, 34 Personen, darunter auch die herbeigerufenen Polizisten, waren dabei verletzt worden. Allerdings sollen der Attacke Provokationen des Pizzeria-Betreibers vorausgegangen sein, sagt der Anwalt des Altstadt-Gastronomen, der im Dezember sein Hells Angels Charter "D-City" aufgelöst hatte. Mit den Rockern habe der Zoff auf der Bolkerstraße demnach nichts zu tun.

Weil sich nach Altweiber aber mehrfach Männer aus dem Umfeld der Rocker in der Nähe der Pizzeria postiert hatten, zeigte die Polizei in der vergangenen Nacht ihrerseits Präsenz. Ein Mann wurde wegen seines unklaren Aufenthaltsstatus festgenommen, zwei anderen erteilten die Beamten Platzverweise und kassierten drei nach Waffenrecht verbotene Gegenstände ein. Außerdem wurden zwei Straf- und 21 Ordnungswidrigkeitsanzeigen erstattet.

Die Auswertung der Kontrolle dauert laut Polizei noch an. Dem Pizzeriabetreiber wurde eine Frist gesetzt, in der er die Voraussetzungen zum Betrieb seiner Gaststätte erfüllen muss. Er soll in Verbindung zu den Betreibern des Großbordells "Oceans" in Rath stehen, die bereits vor zwei Jahren Mitgliedern der Hells Angels Hausverbot erteilt hatten.

(sg)
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