Fotos Zollkontrollen in vier Clubs und Restaurants
In der Nacht zu Sonntag haben Zoll und Polizei gemeinsam vier Restaurants und Clubs in Düsseldorf kontrolliert. Neben Schwarzarbeitsfällen entdeckten die Behörden versiffte Küchen, Schummelei bei den Getränken und Waffen.
Waffen im Club Ein Einhandmesser, ein nicht zugelassenes Pfefferspray, ein als Taschenlampe getarnter Elektroschocker, ein Holzknüppel und ein Hockeyschläger - das waren die Waffen, die die Türsteher eines Clubs offensichtlich als Arbeitsgerät betrachteten.
Außerdem fand die Polizei vier Kilo unverzollten Wasserpfeifentabak - der wurde sichergestellt und eine Anzeige wegen des Verdachts auf Steuerhehlerei gefertigt.
In einigen Flaschen einer bekannten, eher hochpreisigen Wodkamarke fanden die Einsatzkräfte in einem Club Trichter...
...im Müll dann die passenden leeren Flaschen eines billigen Wodkas. Der Verdacht: Der billige Schnaps wird in Flaschen einer teuren Marke umgefüllt, um die Gäste zu täuschen. In diesem Club wurden außerdem Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz und das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt.
Hygiene in der Küche? Die gibt es in diesem Lokal nicht.
Rohes Fleisch verschiedener Art wird gemischt und nicht abgedeckt in einem Behälter aufbewahrt.
Im vollkommen dreckigen Abwaschwasser schwimmen Essensreste, das Geschirr stapelt sich.
Essensreste auch auf dem Fußboden.
Lebensmittel werden geöffnet in Kartons auf dem Boden aufbewahrt.
Im Lokal selbst waren die Feuerlöscher abgelaufen, die Notausgänge verstellt und die Verbandskästen unvollständig und abgelaufen. Der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) wurde gerufen, das Restaurant vorerst dichtgemacht. Der OSD versiegelte auch gleich drei Spielautomaten, die illegal betrieben wurden.
Die Zöllner kontrollierten 22 Mitarbeiter der vier Etablissements. Drei hatten keine Arbeitsgenehmigung, in zwei Fällen wurden die Stunden nicht richtig aufgeschrieben - es könnte ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz vorliegen, weil Arbeitnehmer mehr arbeiten, als sie es für einen bestimmten Lohn müssten. Die Zöllner fanden zwei Fälle von Scheinselbstständigkeit und haben in einem weiteren Fall den Verdacht, dass der Betreiber der Gastronomie Steuern hinterzieht: Es gab keine Buchführung, keine Kassenbestände und keine Lohnabrechnungen.