Polizist in Düsseldorf angefahren Mann nach Auto-Attacke auf freiem Fuß

Düsseldorf · Ein Düsseldorfer Amtsrichter hat am Sonntagabend Haftbefehl gegen einen 29-Jährigen erlassen, der am frühen Morgen einen Polizeibeamten angefahren haben soll. Die Vollstreckung des Haftbefehls wurde allerdings außer Vollzug gesetzt.

Ein 29-Jähriger soll in Düsseldorf einen Polizisten angefahren haben. Ein Richter erließ Haftbefehl, dessen Vollstreckung nun außer Vollzug gesetzt wurde. Die Polizei reagiert mit Entsetzen.

Der 29-Jährige und sein drei Jahre jüngerer Beifahrer, die ihren Wohnsitz in Duisburg haben, wurden unter Auflagen freigelassen. Die Entscheidung des Amtsrichters findet bei Düsseldorfer Streifenpolizisten wenig Verständnis. "Das Verhalten gegenüber der Polizei wird immer respektloser", sagte ein langjähriger Beamter, der lieber anonym bleiben möchte. Die Aussetzung des Haftbefehls sei "das falsche Signal".

Andere Beamte berichten, der Autofahrer habe nicht nur das Leben ihres Kollegen bewusst gefährdet. "Bei seiner Flucht durch die Stadt waren auch etliche andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr — erschreckend, wie leichtfertig die Justiz damit umgeht."

Polizisten umgefahren

Gegen fünf Uhr am Sonntag hatte der 29-Jährige beim Ausparken auf der Kö mit seinem Mercedes ein anderes Auto touchiert. Ein Polizist hatte das gesehen, wollte den Fahrer ansprechen. Der gab Gas, fuhr den Beamten an, der erst auf der Motorhaube, dann auf der Fahrbahn landete. Dann war der Mercedes durch die Stadt gerast, der Fahrer soll diverse Ampelsignale und Vorfahrtsregeln ignoriert und schließlich auf der B8 bei Kalkum die Kontrolle über den Wagen verloren haben, der im Grünstreifen landete. Fahrer und Beifahrer versuchten zu Fuß zu flüchten, den Beifahrer konnte erst ein Diensthund stellen.

Bereits am Vortag hatte ein Audifahrer einen Beamten auf der Elisabethstraße angefahren, um einer Kontrolle zu entgehen. Der 24-jährige Wohnungslose kam in U-Haft. Ihm wird versuchter Mord vorgeworfen. In beiden Fällen kamen die Polizisten mit leichten Blessuren und dem Schrecken davon.

(sg)
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