Düsseldorf Brachte Jugendlicher eine Bahn zum Entgleisen?

Düsseldorf · Die Rheinbahn verklagt einen 16-Jährigen auf 2600 Euro. Der Schüler bestreitet, Steinchen auf das Gleis der 715 gelegt zu haben.

 Der 16-Jährige mit seinem Vater und Verteidigerin Elke Hoffmann.

Der 16-Jährige mit seinem Vater und Verteidigerin Elke Hoffmann.

Foto: wuk

Nicht Münzen auf den Schienen, sondern harte Steine sollen eine Straßenbahn vor dreieinhalb Jahren zum Entgleisen gebracht haben. In der Wendeschleife am Spichernplatz war eine Bahn der Linie 715 aus dem Gleis geraten, der Schaden lag bei 2600 Euro. Das trug ein Rheinbahn-Vertreter am Montag beim Amtsgericht vor und verklagt dort einen jetzt 16-jährigen Schüler. Er soll der Übeltäter gewesen sein und für den Schaden nun aufkommen.

Ob die Klage aber überhaupt Aussicht auf Erfolg haben kann, sehen sowohl der Schüler selbst als auch sein Vater (42) gelassen. "Ich hab' da doch gar nichts mit zu tun", versicherte der Schüler am Montag im Gericht. Als damals 13-Jähriger soll sich der Jugendliche mit mehreren Kumpanen vom benachbarten Spielplatz aufgemacht und die Schienenstrecke in der Wendeschleife extra mit Steinen blockiert haben, so die Klage. Ein Strafverfahren wegen des gleichen Vorfalls ist längst eingestellt worden, weil der Junge mit 13 Jahren ohnehin noch nicht strafmündig war.

Aber zahlen soll er für den Schaden, fordert jetzt das Verkehrsunternehmen. Einige Zeugen wollen nämlich beobachtet haben, wie der Schüler mit seiner Truppe an jenem Septemberabend gegen 18.35 Uhr von der Wendeschleife weglief in Richtung Spielplatz. Das reicht der Richterin aber noch lange nicht, wie sie betonte. Die Rheinbahn habe nicht mal schlüssig bewiesen, dass das Entgleisen der Linie 715 wirklich durch Steine auf dem Schienenstrang verursacht worden war. Und wenn das geklärt wäre, bliebe immer noch offen, ob der 16-Jährige als Täter überführt werden könnte.

Auch formal hängt die Rheinbahn-Klage am seidenen Faden: Denn erst im Winter 2015 erhob das Unternehmen die Schadenersatzklage gegen den Schüler, dabei sei der Fall seit dem Jahreswechsel schon verjährt, so die Anwältin des Schülers gestern. Erst Anfang 2016 sei die Klage an den Vater als Erziehungsberechtigten des Jungen zugestellt worden. Diesen Aspekt will die Richterin noch genau prüfen - vorher muss die Rheinbahn aber den Beleg erbringen, dass die Steine wirklich Ursache des Entgleisens waren.

(wuk)
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