Ordnungamt in Düsseldorf Charlottenstraße: Freier will OSD bestechen

Düsseldorf · Sie sind Beschimpfungen, üble Beleidigungen und heulendes Elend gewohnt. Im September 2011 aber hat ein Freier, der an der Charlottenstraße eine drogensüchtige Prostituierte engagiert hatte, die Erfahrungen des städtischen Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) auf besonders dreiste Art und Weise erweitert: Er versuchte, die Mitarbeiter zu bestechen. Das kostet ihn jetzt 2700 Euro Strafe.

Im Rahmen eines Schwerpunkteinsatzes zur Messe hatte der OSD im vorigen September den illegalen Straßenstrich an der Charlottenstraße, wo sich vor allem drogenkranke junge Frauen anbieten, verstärkt überwacht.

Denn dort ist laut Straßensatzung Sperrbezirk für Prostitution und so genannte Anbahnungsgespräche. Das hatte den 39 Jahre alten Freier aus Sankt Augustin allerdings nicht gestört, den die OSDler gewissermaßen auf frischer Tat ertappten und dem sie einen Bußgeldbescheid vom Ordnungsamt ankündigten.

Es dürften kaum die 270 Euro gewesen sein, die für den Verstoß gegen die Sperrbezirksverordnung fällig sind, die den Mann zu dem verbotenen Bargeld-Angebot brachten. Vielmehr wollte er offenbar vermeiden, dass sich das Düsseldorfer Ordnungsamt per Post samt ausführlichem Tatvorwurf bei ihm zuhause melden würde. Also offerierte er den beiden OSDlern erst 50, später sogar 100 Euro.

Die Mitarbeiter lehnten ab, gaben den Vorfall weiter und nun bekam der Mann in Sankt Augustin Post sogar vom Amtsgericht. Das hat ihn jetzt wegen Bestechung verurteilt. Und mit den 2700 Euro Strafe ist der Fall noch nicht erledigt: Das städtische Bußgeld ist obendrein fällig.

(RP/ila)
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