Prozess zum Doppelmord in Bilk Chef-Ermittler sagt zur Verbindung zwischen Mordfällen aus

Düsseldorf · Im Prozess zum Doppelmord in Bilk sagte am Dienstag der Chef der Ermittler aus. Vor dem Gericht in Gießen sprach er über die umfangreichen Untersuchungen und falschen Ermittlungsansätze nach den drei Taten in Bilk und Gießen.

 Die angeklagte 35-Jährige mit ihren Verteidigern Bernd Scheske (links) und Henning Cwik (rechts)

Die angeklagte 35-Jährige mit ihren Verteidigern Bernd Scheske (links) und Henning Cwik (rechts)

Foto: Oliver Schepp

DNA-Material, Handydaten und Einkaufsbelege haben die Ermittler auf die Spur der mutmaßlichen Dreifachmörderin gebracht. Anhand der Beweise und nach der Befragung von Zeugen sei klar gewesen, "dass sie für uns dringend tatverdächtig ist", sagte der Leiter der zuständigen Sonderkommission vor dem Landgericht über die Suche nach der 35-jährigen Tatverdächtigen.

Zunächst hatten die Ermittler die Angeklagte im Verdacht, einzig den 79 Jahre alten Zauberkünstler - ihren früheren Nachbarn - getötet und bestohlen zu haben. Um die Tat zu vertuschen, soll sie dessen Wohnung mithilfe von Benzin angezündet haben.

Bei einer Wohnungsdurchsuchung folgte dann die Überraschung: Die Ermittler entdeckten eine Schmuckschatulle sowie zwei EC-Karten. Gegenstände, die sie den zwei toten Frauen in Düsseldorf zuordnen konnten. Die Kollegen dort waren nach Angaben des Zeugen zunächst davon ausgegangen, dass es sich bei dem Fall um einen sogenannten erweiterten Suizid handelte. Die Ermittler nahmen an, dass die Tochter erst ihre Mutter und dann sich selbst getötet hatte.

Die Ermittlungen in dem Fall galten schon als abgeschlossen und wurden aufgrund der neuen Spuren wieder aufgenommen, wie der Kriminalbeamte aussagte. Stück für Stück suchten die Ermittler nach weiteren Indizien, die den Verdacht gegen die Angeklagte erhärten könnten.

Bilder einer Überwachungskamera in der Nähe des Düsseldorfer Tatortes zeigen "eine vermummte Person" an einem Geldautomaten. Ein Tuch, das die Gestalt um den Mund trug, soll einem der Opfer gehört haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es die Angeklagte war, die mit den von den Frauen erbeuteten EC-Karten insgesamt 210 Euro abgehoben hatte. Der Kriminalbeamte sah "gewisse Ähnlichkeiten, insbesondere, was die Statur anbelangt".

(dpa)
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