Schiff in Düsseldorf Darum ist die Genehmigung fürs Public Viewing unverschämt

Meinung | Düsseldorf · Mit einem Trick hat das Unternehmen der Weißen Flotte dafür gesorgt, dass sie in diesem Jahr zur EM doch ein Public Viewing an Bord eines ihrer Schiffe veranstalten dürfen. Das Problem: Das Düsseldorfer Ordnungsamt kann im Ernstfall nicht für Ruhe sorgen.

 Public Viewing auf einem Schiff: Kann gefährlich werden.

Public Viewing auf einem Schiff: Kann gefährlich werden.

Foto: Andreas Endermann

Das Unternehmen will eine Leinwand auf einem Schiff aufbauen und Plätze für Zuschauer auf einem benachbarten Schiff verkaufen. Die Weiße Flotte hat mit einem Trick dafür gesorgt, dass die Düsseldorfer Ordnungsbehörden nicht mehr zuständig sind: Mindestens eines der Schiffe befindet sich nach der rechtlichen Definition "in Fahrt". Dafür muss es sich nicht bewegen, sondern lediglich im Rhein liegen und einen Schiffsführer an Bord haben.

Ein solches Schiff "in Fahrt" befindet sich auf einer Bundeswasserstraße und damit nicht im Zuständigkeitsbereich der Stadt Düsseldorf. Die Genehmigung für die Leinwand hat das Wasser- und Schifffahrtsamt in Köln erteilt. Das stellt nur die Bedingung, dass der übrige Schiffsverkehr nicht gestört wird. Zum Lärmpegel gibt es keine Auflagen.

Anwohner fürchten nun nach einem Testlauf am vergangenen Wochenende nächtliche Ruhestörungen, gegen die nichts getan werden könnte.

Legal ist das Vorgehen der Weißen Flotte zweifellos - die Veranstalter vergessen dabei aber eins: Die Fußball-Europameisterschaft bedeutet Ausnahmezustand. Die Fans der Nationalteams wollen die Spiele im Freien und mit vielen anderen zusammen gucken, Jubel und Frust gehören zur Geräuschkulisse. Das wissen die Anwohner in den urbanen Stadtteilen und akzeptieren es auch, wenn das in einem vernünftigen Rahmen bleibt.

Das Problem im Fall der Weißen Flotte aber ist, dass es gar keinen Rahmen gibt. Eine in Köln ansässige Behörde hat ohne erkennbare Lust auf aufwendigeres Prozedere oder sinnvolle Auflagen entschieden, dass die Übertragung auf dem Schiff erlaubt ist. Wenn nicht gerade Öl aus dem Schiff läuft oder es führerlos im Rhein treibt, gibt es für die Behörden keine Möglichkeit einzugeifen.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Artikels fehlten konkrete Informationen dazu, worin der "Trick" bei der Anmeldung des Public Viewings bestand. Diese Angaben haben wir ergänzt.

(hdf)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort