Neuer Verhaltenskodex in Düsseldorf Das dürfen städtische Mitarbeiter nicht mehr

Düsseldorf · Düsseldorfs OB Elbers hat einen Verhaltenskodex erlassen, der die Annahme von Geschenken oder Belohnungen regelt. Hintergrund war der Skandal um die Geschenke der IDR, die 58 Mitarbeiter der Stadt angegenommen hatten, darunter Elbers selbst.

 Seit 1. Januar gilt ein neuer Verhaltenskodex im Rathaus.

Seit 1. Januar gilt ein neuer Verhaltenskodex im Rathaus.

Foto: RP, Busskamp

Hier ein Überblick über die Compliance-Richtlinien:

Wer ist von den neuen Regeln betroffen?

Die Richtlinie gilt für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung selbst, aber auch für die Beschäftigten in den städtischen Betrieben und Töchtern. Konkret dürfen also auch Mitarbeiter der Messe, der IDR oder der Sparkasse keine Geschenke annehmen.

Was ist künftig verboten?

Laut der Dienstanweisung ist die Annahme von Geschenken und Belohnungen verboten. Konkret fällt darunter etwa die Annahme von Geld, Gutscheinen oder Losen. Auch die Überlassung von Gegenständen etwa Autos oder Baumaschinen zum privaten Gebrauch ist unzulässig. Verboten ist ebenso, sich etwa eine Unterkunft im Urlaub bezahlen zu lassen, genauso Flüge oder Bahnkarten. Einladungen und Bewirtungen sind Vorteile im Sinne der Dienstanweisung.

Was ist mit Nebentätigkeiten?

Schwierig bei der Abgrenzung ist das Verbot, unverhältnismäßig hohe Vergütungen für Nebentätigkeiten anzunehmen. Es ist unklar, ob die Bezahlungen für Posten etwa im Aufsichtsrat von Stadtsparkasse Messe oder IDR verhältnismäßig sind oder nicht. Auch hier nimmt der OB selbst bezahlte Nebentätigkeiten wahr.

Gibt es Ausnahmen?

Ja, zum Einen kann der Vorgesetzte ausnahmsweise der Annahme eines Vorteils zustimmen, falls dadurch keine dienstliche Handlung beeinflusst werden soll. Keine Ausnahmen werden aber bei Geldgeschenken oder Aktien gemacht. Zum Anderen dürfen Minigeschenke wie Kugelschreiber oder Kalender angenommen werden, ebenso eine "angemessene Bewirtung" und "kleine Erfrischungen".

Was ist mit der Teilnahme an "Düsseldorf IN" und Ständehaus-Treff?

Eine Teilnahme an Privatveranstaltungen ist dann erlaubt, wenn sich "positive Auswirkungen auf die Aufgabenerfüllung" daraus ergeben. Damit sind Schulungen gemeint, nicht aber die beiden Treffs.

Folgen bei Verstoß

Missachtung der Dienstvorschrift kann mit der Kündigung bestraft werden.

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