Düsseldorf Das letzte Urteil zum Flughafenbrand

Düsseldorf · 17 Jahre nach der Brandkatastrophe mit 17 Toten und 88 Verletzten hat das Landgericht seine juristische Aufarbeitung des Unglücks am Dienstag abgeschlossen. Flughafen und Stadt müssen einer Versicherung 380.000 Euro plus Zinsen zahlen.

Der Flughafen nach dem Brand von 1996
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Der Flughafen nach dem Brand von 1996

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"Verheerend" — dieses Wort wurde im Zusammenhang mit dem Flughafenbrand vom 11. April 1996 immer wieder verwendet. 17 Menschen starben, 88 wurden zum Teil schwer verletzt, als bei Reparaturen an einer Flughafenrampe glühende Schweißperlen in eine Zwischendecke gelangten und illegal eingebaute Dämmplatten entzündeten. Das so ausgelöste Inferno gilt als das größte Flughafenunglück seit Kriegsende.

In einem Strafprozess sollten sich dafür Schweißer, Bauleiter, Architekten, Feuerwehrleute und zwei Ex-Flughafen-Manager verantworten. Zudem wurden Flughafengesellschaft und Stadt mit Schadenersatzforderungen in zweistelliger Millionenhöhe konfrontiert. Doch erst jetzt, 17 Jahre später, gelang es dem Landgericht, die letzte dieser Zivilklagen zu beenden. Flughafen und Stadt müssen einer Versicherung nun 380 000 Euro plus Zinsen erstatten.

Die Tragödie war nicht durch einzelnes Versagen ausgelöst worden, sondern durch etliche Einzelverstöße der Beteiligten, die in einer Art Dominoeffekt zum Desaster führten. So lässt sich umschreiben, was Ermittler, Strafrichter und Zivilgerichte in den vergangenen 17 Jahren herausfanden. 2001 war der Strafprozess gegen neun Verantwortliche gegen Geldauflagen eingestellt worden. Man könne, so hieß es damals, "kein konkretes Versagen" einzelner Beteiligter feststellen.

Parallel reichten Fluglinien und Versicherungen millionenschwere Zivilklagen auf Schadenersatz ein. Was folgte, war ein zweistufiges Verfahren, in dem das Landgericht erneut die Schuldfrage am Flughafenbrand zu prüfen hatten. Dabei gab es bei den Richtern nie ernsthafte Zweifel, dass die Schweißarbeiten das Inferno ausgelöst hatten und ungenehmigter Einbau von Dämmplatten aus Polystyrol in den Zwischendecken die Katastrophe begünstigt hatte. 2000 entschied die 6. Zivilkammer per Teil-Urteil, dass Flughafenbetreiber und Stadt zahlen müssen. Nur über die Höhe der Zahlung stritten die Parteien.

So hatte die Zivilkammer von Richter Joachim Matz auch jetzt zu prüfen, ob die klagende Versicherung ihre Kunden (hier: eine Airline, eine Autovermietung und zwei Reisebüros) für die Brandschäden angemessen entschädigt hatte Der Wert des verbrannten Inventars war schnell ermittelt. Kniffliger wurde es bei den sogenannten Betriebsausfall-Schäden, also Kosten, die durch die zeitweise Sperrung des Flughafens als Brandfolge entstanden — wie Umsatzeinbußen oder Behinderungen der Geschäftstätigkeit. Erst durch wirtschaftliche Prüfung der Betriebe und Sachverständigen-Gutachten konnte die Kammer diese Schäden einschätzen. Ergebnis: Der Versicherung wurden die geforderten Beträge weitgehend zugesprochen. Ähnlich war zuvor in den anderen, rund 30 Flughafenklagen entschieden worden. Ob nun jeder juristische Streit um die Folgen der Brandkatastrophe beendet ist, ist aber noch nicht ganz klar. Auch gegen das gestrige Urteil können die Parteien noch Rechtsmittel einlegen.

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