Düsseldorf Das Recht von Baby Pappa

Düsseldorf · stefani.geilhausen @rheinische-post.de

Es zeugt von der Größe des Rechtsstaats, dass die Anklagebehörde einräumen kann, dass ihre eigenen Ermittlungsergebnisse unzureichend waren. Es wirft aber auch Fragen auf. Nach dem Tod von Baby Pappa gab es exakt zwei potenziell Verantwortliche für die Gewalttat.

Die Ermittlungen gegen die Mutter wurden nach kurzer Zeit eingestellt, obwohl sie kein Wort gesagt hatte. Auch die Zeugin, die die Frau gestern vor Gericht belastete, wurde nie befragt. Trotzdem hatten sich die Fahnder auf dem Mann konzentriert, der nach der Tat verschwunden war. Dass die Tatsache, dass er sich illegal hier aufhielt, ein nahe liegender Grund dafür war, und dass sein Schweigen im Angesicht des toten Sohnes eher Schock als Schuldeingeständnis gewesen sein dürfte, focht die Ermittler nicht an. Zu wenig ist nach Entlastendem gesucht worden. Am Ende bleibt auch Baby Pappas Recht auf Sühne auf der Strecke. Das darf nicht sein. stefani.geilhausen @rheinische-post.de

(RP)
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