Vogelgrippe in Düsseldorf Das sollten Hunde- und Katzenhalter jetzt wissen

Düsseldorf · Der Verdacht auf den gefährlichen Typus der Vogelgrippe bei einem toten Schwan am Unterbacher See in Düsseldorf hat sich am Montag bestätigt. Die Behörden haben ein Sperrgebiet eingerichtet – das auch Auswirkungen für Hunde- und Katzenhalter hat.

So gefährlich ist die Vogelgrippe für Mensch und Tier
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Foto: dpa, jbu pzi chc

Der Verdacht auf den gefährlichen Typus der Vogelgrippe bei einem toten Schwan am Unterbacher See in Düsseldorf hat sich am Montag bestätigt. Die Behörden haben ein Sperrgebiet eingerichtet — das auch Auswirkungen für Hunde- und Katzenhalter hat.

Düsseldorf hat seinen ersten Fall von Vogelgrippe. Ein Spezialinstitut hat am Montag den Verdacht bestätigt, dass ein toter Schwan mit dem hochansteckenden Virus infiziert war. Dies teilte die Stadt Düsseldorf auf Anfrage unserer Redaktion mit. Das Tier war am 30. Dezember auf dem Campingplatz Nord am Unterbacher See gefunden worden. Am Freitag hatten die Behörden mitgeteilt, dass ein Verdacht auf den Erreger besteht, nun bestätigte eine Untersuchung des Friedrich-Löffler-Instituts auf der Insel Riems an der Ostsee, dass es sich wirklich um den als Vogelgrippe bekanntgewordenen Erreger H5N8 handelt.

Das muss man jetzt wissen:

Was ist passiert?

Seit November sind wieder Fälle von Vogelgrippe in Deutschland nachgewiesen worden. Insbesondere bei landwirtschaftlichen Betrieben führt das zu großer Sorge. Denn der Erreger ist sehr gefährlich für Hausgeflügel, also etwa Hühner. Eine Infektion führt oft schnell zum Tod. Als Überträger gelten Wildvögel wie Enten und Schwäne. Deshalb versuchen die Behörden zu vermeiden, dass Wildvögel oder ihr Kot in Kontakt mit Hausgeflügel kommen. Auch in NRW gilt daher eine sogenannte Aufstallpflicht, Geflügelhalter müssen besondere Schutzmaßnahmen ergreifen.

Was bewirkt der neue Fund?

Seit dem neuen Ausbruch in Deutschland untersuchen die Behörden verstärkt Wildvögel. Dass das Virus nun auch in Düsseldorf nachgewiesen wurde, überrascht Experten nicht. Der Unterbracher See und der Rhein gelten als gefährdete Zonen, weil dort viele Wildvögel leben. Es ist unklar, ob der untersuchte Schwan überhaupt an dem Erreger gestorben ist, denn wild lebende Arten gelten als widerstandsfähiger. Der Fund hat einen Krisenplan ausgelöst, der vorerst für drei Wochen gilt: In einem ein Kilometer großen Radius rund um die Fundstelle wurde ein Sperrbezirk eingerichtet. Dort müssen Tierhalter unter anderem die Eingänge ihrer Ställe besonders schützen. In einem drei Kilometer großen Radius gilt ein Beobachtungsgebiet. Die Stadt weist mit Schildern auf die Zonen hin.

Wie viele Betriebe sind betroffen?

Vergleichsweise wenig. Es gibt in Düsseldorf nur rund fünf größere Geflügelbetriebe, dazu kommen rund 200 Hobby-Halter. Kein einziger gewerblicher Betrieb liegt im Sperrgebiet, nur einer in der Beobachtungszone. Die Behörden sorgen sich besonders um die privaten Halter. "Die gewerblichen Betriebe sind in der Regel besser geschützt", sagt Klaus Meyer, der Leiter des Amts für Verbraucherschutz.

Besteht Gefahr für Menschen?

Eine Infektion lässt sich laut Stadt nicht ausschließen, gilt aber als extrem unwahrscheinlich. "Es ist keine Übertragung bekannt", sagt Meyer. Die Behörden raten, die üblichen Hygienevorschriften wie häufiges Händewaschen zu beachten und zudem keine toten Vögel zu berühren. Wer einen Kadaver findet, kann ihn beim OSD unter der Telefonnummer 0211 994000 zum Abtransport melden.

Was müssen Hunde- und Katzenhalter beachten?

Hunde und Katzen können sich nicht mit dem Virus infizieren. Allerdings kommen freilaufende Tiere in Kontakt mit Kot und Kadavern und gelten daher als Überträger. Zur Vorsicht gilt daher in dem drei Kilometer großen Beobachtungsradius rund um den Unterbacher See ein Freilaufverbot für Katzen, außerdem gilt ein Leinenzwang für Hunde auch dort, wo sie eigentlich frei laufen dürfen. Die Behörden hoffen auf Mithilfe der Tierhalter, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Sie kündigen zudem verstärkte Kontrollen des Ordnungsamts an. "Man muss diese Situation wirklich ernst nehmen", sagt Amtsleiter Meyer.

Die Grenzen des Sperrbezirks werden von der Stadt Düsseldorf wie folgt angegeben:

im Osten:

  • Entlang der Stadtgrenze zu den Städten Erkrath und Hilden (Kreis Mettmann)

im Süden:

  1. Am Schönenkamp zwischen der Stadtgrenze zu der Stadt Hilden (Kreis Mettmann) bis zur Auffahrt der A59.

im Westen:

  1. Entlang der A59 in Richtung Nord-West, A46 in Richung Westen bis zur Abfahrt Dreieck Düsseldorf-Süd. Deutzer Straße in Richtung Nord-West bis zum Eselsbach.
  2. Entlang des Eselsbach im nord-östlichen Verlauf bis zu den Bahngleisen der S1, entlang der Bahngleise in Richtung Nord-Westen bis zum S-Bahnhof Düsseldorf-Eller, entlang des Waldrandes vom Eller Forst in Richtung Nord-Osten bis zur Rothenbergstraße. Entlang der Rothenbergstraße und Glashüttenstraße Richtung Norden bis zum S-Bahnhof Düsseldorf-Gerresheim.

im Norden:

  1. Entlang der Bahngleise der S28 vom S-Bahnhof Düsseldorf-Gerresheim bis zur Stadtgrenze zu der Stadt Erkrath (Kreis Mettmann).

Die Beobachtungszone, in der Leinenpflicht für Hunde gilt, wurde von der Stadt Düsseldorf wie folgt angegeben:

im Osten:

  • Entlang der Stadtgrenze zu den Städten Erkrath und Hilden (Kreis Mettmann)

im Süden:

  1. Hildener Straße (B 228) in Richtung Westen bis zur S-Bahn / U-Bahn Station Düsseldorf-Benrath

im Westen:

  1. Münchener Straße in Richtung Norden und im weiteren Verlauf Richtung Westen bis zur Kreuzung Bonner Str. / Niederheider Str., in Richtung Nord-Westen entlang der Bonner Str., Kölner Landstraße, Siegburger Straße bis zur S-Bahn / U-Bahn Station Düsseldorf-Oberbilk. Entlang der Bahnschienen in Richtung Osten parallel zur Karl-Geusen-Straße und in Richtung Nord-Westen parallel zur Lierenfelder Straße bis zur Brücke der Ronsdorfer Straße. In Richtung Nord-Osten entlang der Ronsdorfer Straße bis zur Kreuzung "Flinger Broich".

im Norden:

  1. Flinger Broich in Richtung Westen, im weiteren Verlauf in Richtung Nord-Westen, Dreherstraße in Richtung Nord-Westen bis zur Kreuzung Schönaustraße. Schönaustraße, Am Pesch und Steinweg in Richtung Osten bis zur Stadtgrenze an der Einfahrt zum St. Hippolyt-Weg, nördlich vom Friedhof Gerresheim.
(arl)
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