Düsseldorf Dauerstreit: Anwaltskammer gegen Chefin

Düsseldorf · Auch im dritten Anlauf ist die Rechtsanwaltskammer (RAK) Düsseldorf gestern mit dem Versuch gescheitert, ihre langjährige Hauptgeschäftsführerin loszuwerden. Ein erster Rauschmiss war 2016 von Arbeitsgerichten in zwei Instanzen glatt aufgehoben worden. Gestern hat das Arbeitsgericht eine neuerliche Kündigung der 57-Jährigen wiederum nicht akzeptiert und hat vielmehr der Klage der Juristin gegen ihre Entlassung erneut stattgegeben. Ob es einen vierten Versuch per Berufung vor dem Landesarbeitsgericht geben wird, ist unklar. Unterdessen mehrt sich angeblich die Kritik von Mitgliedern der RAK Düsseldorf, einer der größten bundesweit, wegen der hohen Kosten dieser Verfahren.

Ihren jüngsten Rausschmiss hatte die 57-Jährige, die 2004 von Köln nach Düsseldorf gewechselt war, im Oktober 2016 kassiert, also zwei Monate nach ihren ersten beiden Prozess-Siegen. In diesen Vor-Verfahren war ihr angelastet worden, für angebliche finanzielle Unregelmäßigkeiten verantwortlich zu sein, sie soll zudem eine Schreibkraft der Kammer für private Nebentätigkeiten eingesetzt haben. Beide Punkte hatten in beiden Instanzen aber keinen Bestand, die Frau musste nicht nur weiter beschäftigt werden, sondern ihr wurden zudem rund 130.000 Euro brutto Lohnnachzahlung zugesprochen. Im Oktober 2016 hieß es dann, sie habe ihre eigene Personalakte verschwinden lassen. Beim Wechsel ihrer Anwaltszulassung von Köln nach Düsseldorf habe sie dafür gesorgt, dass ihre Kölner Akte direkt an sie persönlich versendet worden sei. Dadurch habe sie der RAK jene Unterlagen entzogen, was ihr Arbeitgeber als Verstoß gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung ansah. Das aber konnte die 57-Jährige durch Schriftstücke wiederlegen, den Verdacht gegen sie entkräften. Für die erneute Entlassung der Frau fehlte dem Arbeitsgericht daher jede Basis.

(wuk)
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