Streit um den Tausendfüßler Denkmal vor Abriss nicht gefeit

Düsseldorf · Der Tausendfüßler soll abgerissen werden – das haben CDU/FDP beschlossen. Anhänger der Hochstraße hoffen auf den Denkmalschutz. Im Streitfall zwischen Landeskonservator und Stadt entscheidet der NRW-Bauminister.

Der Tausendfüßler soll angerissen werden. Das haben CDU/FDP beschlossen.

Der Tausendfüßler soll angerissen werden. Das haben CDU/FDP beschlossen.

Foto: rpo, Falk Janning

Der Tausendfüßler soll abgerissen werden — das haben CDU/FDP beschlossen. Anhänger der Hochstraße hoffen auf den Denkmalschutz. Im Streitfall zwischen Landeskonservator und Stadt entscheidet der NRW-Bauminister.

Ein Denkmal ist nicht automatisch für alle Zeiten gesichert, es kann auch abgerissen werden. Diese Möglichkeit ist Grundlage für den mehrheitlichen Grundsatzbeschluss des Rates, den zweiten Bauabschnitt des Kö-Bogens ohne die Autohochstraße planen zu lassen.

Wann darf ein Denkmal abgerissen werden? Wenn ein denkmalgeschützter Bau einer besseren Entwicklung der Stadt im Wege steht, kann es entfernt werden. Diese übergeordneten städtebaulichen Gesichtspunkte müssen schwerwiegend sein und genau begründet werden.

Gibt es ein Bewertungsverfahren? Ja. Bei der Diskussion eines Bebauungsplans müssen die Gründe für und gegen den Erhalt genau abgewägt werden.

Wer ist an dem Verfahren beteiligt? In Fragen des Denkmalschutzes wie beim Tausendfüßler muss der Landeskonservator seine Stellungnahme abgeben. Er hat bereits vor Jahren in internen Gesprächen deutlich gemacht, dass der Tausendfüßler eine hervorragende, in ihrer Qualität einmalige Hochstraße ist.

Wie sehen die einzelnen Verfahrensschritte aus? Bei dem Beteiligungsverfahren des Bebauungsplans (siehe Info) gibt auch der Landeskonservator seine Stellungnahme ab. Die Stadtverwaltung kann sich seiner Meinung anschließen oder sie ablehnen. Die Ablehnung muss sie detailliert begründen. Der Stadtrat muss sich dann entscheiden, ob er sich der Meinung der Verwaltung anschließt und sich über den Landeskonservator hinweg setzt. Beim Tausendfüßler wird dies wohl der Fall sein, weil sich die Politiker schon im Grundsatzbeschluss auf einen Abriss festgelegt haben.

Weil dann zwischen der Stadt und dem Landeskonservator "kein Benehmen hergestellt", also keine Übereinstimmung erzielt wurde, muss der Landesbauminister entscheiden, ob der Denkmalschutz außer Kraft gesetzt wird.

Auf welcher Grundlage beruht das Verfahren? Die Regeln der Abstimmung sind im Denkmalschutzgesetz festgeschrieben.

Wurden schon einmal Denkmäler in Düsseldorf abgerissen? Ja, das VHS-Studienhaus am Lahnweg. Es wurde 1997 abgetragen, weil es nach Meinung der Stadtverwaltung und des Rates neben dem neuen Stadttor störend gewirkt hätte. Architekt Bernhard Pfau — er hat auch das Schauspielhaus und das Haus Ziem gebaut — hatte eine schmale Hochhaus-Scheibe für Unterrichtsräume mit einem runden Vorbau für Hörsäle entworfen. Das Ensemble wurde 1967 eröffnet und 1990 unter Denkmalschutz gestellt, weil es als ein herausragender Punkt in der südlichen Innenstadt galt. Stadtplaner und Rat hielten dann aber die neue Silhouette rund um das Stadttor für wichtiger.

Gibt es andere Gründe, ein Denkmal abzureißen? Ja. Wenn die Bausubstanz so schlecht ist, dass sie vollständig erneuert werden muss und dabei kaum noch Originalteile erhalten bleiben. Die Sanierung wäre dann bloß ein Nachbau. Aus diesem Grund konnte ein Fachwerkhaus in Urdenbach durch einen modernen Neubau ersetzt werden.

(RP)
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