Düsseldorf Der Beuys-Raum ist nicht mehr komplett

Düsseldorf · Als Reaktion auf das Destillieren der Reste von Beuys' zerstörter Fettecke hat Beuys' Ex-Privatsekretär Heiner Bastian ein Werk aus der laufenden Alchemie-Ausstellung genommen. Museumsdirektor Beat Wismer spricht von einer "Posse".

 Alchemistische Wunderkammer im Museum Kunstpalast: Der "Schnaps des Anstoßes" steht jetzt neben anderen Destillaten vom Künstler-Trio Korpys/Löffler & Schmal (auf dem Bild nicht zu sehen).

Alchemistische Wunderkammer im Museum Kunstpalast: Der "Schnaps des Anstoßes" steht jetzt neben anderen Destillaten vom Künstler-Trio Korpys/Löffler & Schmal (auf dem Bild nicht zu sehen).

Foto: Gerhard Jacob

Der Streit um die in einer Kunstperformance zu Schnaps verarbeiteten Reste von Joseph Beuys' Fettecke schaukelt sich hoch. Heiner Bastian, ehemals Privatsekretär von Joseph Beuys, hat am Mittwoch aus der Alchemie-Ausstellung im Museum Kunstpalast seinen "Beuys-Ofen" herausnehmen lassen. Eine Protestnote, die Museumsdirektor Beat Wismer ebenso wenig gefallen dürfte wie die Angriffe der Beuys-Witwe Eva, die den Fall jetzt dem Berliner Anwalt Peter Raue übergeben hat.

Es schien auf den ersten Blick eine eher harmlose Kunstaktion zu sein, was sich am vergangenen Wochenende im Rahmen der Quadriennale im Museum Kunstpalast zusammenbraute. Das Künstlertrio Korpys/Löffler & Schmal hatte die Reste der zerstörten Fettecke aus Düsseldorf während einer Performance destilliert, etikettiert und verkostet. Mehrere Fläschchen wurden abgefüllt, eines hat der Eigentümer der Fettecke und ihrer Reste, Johannes Stüttgen, erhalten, eines steht im Museum in einer Wunderkammer, wo andere Kunstwerke von Korpys/Löffler & Schmal arrangiert sind.

  Die Verarbeitung der Reste von Beuys' Kunstwerk "Fettecke" zu Schnaps hat der Künstler und Beuys-Weggefährte Heinz Baumüller verteidigt.

Die Verarbeitung der Reste von Beuys' Kunstwerk "Fettecke" zu Schnaps hat der Künstler und Beuys-Weggefährte Heinz Baumüller verteidigt.

Foto: dpa, mbk sab

Doch die Proteste der Witwe von Joseph Beuys, die Inhaberin der Urheberrechte ist, schlagen Wellen. Eva Beuys hat den Fall an die Berliner Kanzlei Peter Raue übergeben, um klären zu lassen, ob die Urheberrechte ihres Mannes beim Destillieren verletzt worden sind. Dem Schweizer Beat Wismer, Generaldirektor im Museum Kunstpalast, spricht sie die Verantwortung für die ihrer Meinung nach "unwürdige Aktion" zu.

Wismer sieht keinen Anlass, das Fläschchen mit dem aus Fetteckenresten gebrannten Schnaps aus der Schau herauszunehmen. "Wir haben schließlich nicht Beuys zum Trinken angeboten", sagt er. Auch der Vorwurf von Eva Beuys, man benutze ihren Mann als Marketing-Gag, widerspricht er: "Wenn einer Marketing betreibt, dann ist sie es."

Dass jetzt Juristen den Fall prüfen sollen, hält Wismer für "eine Posse". Er besteht darauf, dass die von Stüttgen zur Verfügung gestellten Reste einer zerstörten Fettecke kein Kunstwerk mehr sind. "Es hatte mit Beuys nichts mehr zu tun", argumentiert Wismer. Er habe die Fetteckenreste nicht bei Stüttgen bestellt; Stüttgen habe das Fett von sich aus angeboten und verschenkt.

Warum er Eva Beuys nicht informiert habe? "Weil es kein Kunstwerk von Beuys mehr war", wiederholt Wismer. In Luzern, daran erinnert er, habe vor Jahren ein Museum gebrannt, das eine Fettecke von Beuys ausstellte. Das Fett habe damals gekocht. "Das Werk wurde zerstört und von der Versicherung als Totalschaden deklariert."

Während die Berliner Anwälte von Eva Beuys andeuten, dass Urheberrechtsfragen diskutiert werden müssen, sagt der Experte für Kunstrecht in Köln, Rechtsanwalt Peter Lynen: "Es geht hier auch um die Frage, ob es sich um eine Bearbeitung oder eine andere einwilligungspflichtige Umgestaltung handelt oder um eine freie Benutzung. Letzteres darf ohne Zustimmung des Urhebers (oder seiner Erben) geschehen und liegt nach Rechtsprechung und juristischer Literatur dann vor, wenn sich das neue Werk vom Ursprungswerk so weit gelöst und verselbstständigt hat, dass dessen Züge völlig zurücktreten." Lynen ist Zeitzeuge der Fetteckenvernichtung im Jahr 1986, er war damals Kanzler der Kunstakademie. Er sagt, man werde den "Fetteckenschnaps" unter dem Aspekt prüfen müssen, wie "verblasst" das ursprüngliche Werk nach zweimaliger Zerstörung ist ("Blässetheorie" des BGH).

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort