Düsseldorf Der ewige Pröpper

Düsseldorf · Seit 2011 laufen Ermittlungen und Verfahren im Zusammenhang mit dem früheren Vorstand der Stadttochter IDR, Heinrich Pröpper. Juristisch bleibt am Ende wohl nicht viel übrig. Pröpper tritt selbstbewusst aufs Gesellschaftsparkett.

 Der frühere IDR-Chef Heinrich Pröpper stand im Zentrum von Ermittlungen - wie viel juristisch davon übrig bleibt, ist offen.

Der frühere IDR-Chef Heinrich Pröpper stand im Zentrum von Ermittlungen - wie viel juristisch davon übrig bleibt, ist offen.

Foto: Werner Gabriel

Beim Düsseldorfer In-Treff, einem allmonatlichen Netzwerkabend, ist Heinrich Pröpper seit langem Stammgast. Er war es als Vorstand der Stadttochter Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz (IDR), einer Firma, die Immobilien entwickelt, besitzt und verwaltet. Entsprechend beliebt war Pröpper als Gesprächspartner - bei Vertretern der Politik und der Wirtschaft. In den vergangenen drei Jahren blieb Pröpper an diesen Abenden nahezu allein. Viele, die ihn einst hofiert hatten, machten nun einen großen Bogen.

Das war auf dem Höhepunkt der Ermittlungen gegen Pröpper. Vorteilsgewährung und Untreue lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, weil Pröpper hochrangige städtische Bedienstete (darunter der damalige Oberbürgermeister Dirk Elbers, Beigeordnete und Amtsleiter), regelmäßig mit Champagner und Wein beschenkt hatte. Es ging auch um Parteispenden, Partys für die CDU-Fraktion und das Baudezernat am Elbsee, geschenkte Golf-Utensilien oder Kunstobjekte, hohe Rechnungen in Sterne-Restaurants und einen Beratervertrag an den damaligen CDU-Ratsherrn Harald Wachter, für den der - so der Vorwurf - wenig Leistung erbracht haben soll.

Damals wurden Pröppers Wohn- und Büroräume durchsucht, Computer konfisziert, Berge von Akten beschlagnahmt. Der Aufsichtsrat der IDR, angeführt von Elbers, beauftragte Wirtschaftsprüfer, die Pröpper in ihrem Bericht unkorrektes Verhalten attestierten. "Mir ist nie Gelegenheit gegeben worden, dazu Stellung zu nehmen", sagt Pröpper heute. Überhaupt hatte der 65-Jährige stets seine Unschuld beteuert, sogar von einer "Hexenjagd" auf ihn gesprochen. "Pröpper war ein Bauernopfer, er müsste rehabilitiert werden", sagt CDU-Politiker Olaf Lehne.

Gleich mehrere Ermittlungsverfahren liefen, einige landen vor Gericht. Doch wie ist der Stand?

Im Zentrum war zunächst das strafrechtliche Verfahren wegen des Verdachts der Untreue und der Vorteilsgewährung. Die Staatsanwaltschaft hat Anfang 2012 Ermittlungen eingeleitet, ließ große Mengen Beweismaterial beschlagnahmen. Zehn Monate später wurden auch Ermittlungsverfahren gegen besagte 59 städtischen Bedienstete eröffnet - wegen des Verdachts der Vorteilsannahme. 95 Fälle waren es am Ende. Viele wurden gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Die Anklage gegen Pröpper blieb.

Im Sommer 2014 die Überraschung: Das Landgericht hielt den Vorwurf der Vorteilsgewährung für "nicht haltbar", da die IDR eine städtische Tochter sei und es deshalb wenig plausibel sei, wenn die Stadttochter städtische Bedienstete beschenke, um einen Vorteil zu haben. Laut Landgericht soll das Verfahren zu diesen Anklagepunkten deshalb nicht eröffnet werden. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen beim Oberlandesgericht (OLG) Beschwerde eingelegt, die Entscheidung steht noch aus. Zugelassen ist die Anklage beim Vorwurf der Untreue wegen der Beraterverträge von Harald Wachter (der inzwischen eine Rechnungsbehörde im Erzbischöflichen Generalvikariat leitet). Verhandelt wird darüber nun vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts. Wann genau, ist unklar.

Einen Teilsieg hat Pröpper nun im Zivilverfahren gegen seine frühere Arbeitgeberin, die IDR, errungen: Vor dem OLG einigten sich beide Seiten auf einen Widerrufsvergleich, der besagt, dass dem früheren IDR-Chef weiter Beihilfe gezahlt werden muss. Dabei werden im Krankheitsfall etwa 50 Prozent der Kosten übernommen. Nicht durchgesetzt hat sich Pröpper mit seiner Forderung auf Schadenersatz, weil er die zugesicherte Vertraulichkeitsvereinbarung verletzt sah. Auch die IDR hat Pröpper auf Schadenersatz verklagt - wegen Mehrkosten unter anderem beim Umbau des Schloss-Eller-Komplexes. Der erste Prozesstermin ist für Oktober angesetzt.

Ob am Ende strafrechtlich etwas übrig bleibt, ist die eine Frage. Die andere ist eine moralische. Schließlich hatten führende Politiker verschiedener Parteien und städtische Beamte gerne Gefälligkeiten angenommen. Strengere Compliance-Regeln waren im Rathaus die Folge. Ein Ehrenkodex für den Stadtrat, wie Köln ihn hat, steht noch aus.

(RP)
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