Düsseldorf Deutlich weniger Schwarzfahrer in den Partynächten

Düsseldorf · Die Quote der Fahrgäste ohne Ticket ist in Düsseldorf an Freitagen und Samstagen von zehn auf sechs Prozent gesunken. Kontrolliert werden im Schnitt 1,35 Prozent aller Fahrgäste.

 Aufnahme einer Schwerpunkt-Aktion gegen Schwarzfahrer im U-Bahnhof "Steinstraße/Königsallee".

Aufnahme einer Schwerpunkt-Aktion gegen Schwarzfahrer im U-Bahnhof "Steinstraße/Königsallee".

Foto: Andreas Endermann

Die meisten Zahlen in der Schwarzfahrer-Bilanz der Rheinbahn sind konstant, eine aber hat sich höchst erfreulich entwickelt. Als das Nahverkehrsunternehmen vor drei Jahren erstmals massiv an Freitag- und Samstagabenden kontrollierte, erwischte sie jeden zehnten Fahrgast ohne Ticket. Mittlerweile haben die Kontrollen in den Ausgehnächten offenbar Wirkung gezeigt, denn im vergangenen Jahr waren unter den Kontrollierten nur noch gut sechs Prozent Schwarzfahrer. "Wir freuen uns über den nachhaltigen Effekt und werden deshalb die Schwerpunktkontrollen auch in diesem Jahr beibehalten", sagte Michael Strotmann, als Abteilungsleiter Betriebsleitung bei der Rheinbahn unter anderem für das Thema Schwarzfahren zuständig.

Auch bei den Gesamtzahlen zeigt sich, dass die Nahverkehrsnutzer mehr Fahrkarten gekauft haben. Die Beanstandungsquote ist im Jahr 2014 von 2,1 auf 1,9 Prozent gesunken. Von den 2,83 Millionen kontrollierten Fahrgästen (2013: 2,88 Millionen) waren rund 52 800 ohne Ticket unterwegs (2013: rund 60 500). Durch das erhöhte Beförderungsentgelt von derzeit noch 40 Euro erwartet das Unternehmen Einnahmen in Höhe von 1,13 Millionen Euro - für das Geld lassen sich gut zweieinhalb Busse kaufen.

Die Rheinbahn will den beschriebenen Effekt weiter entwickeln. Die Zahl der kontrollierten Fahrgäste entspricht einer Quote von 1,35 Prozent, mittelfristig sind 1,5 bis 2 Prozent anvisiert. "Damit hätten wir das optimale Verhältnis von Aufwand und Wirkung", sagt Strotmann. Andere Mittel zur Steigerung der Ergebnisse gibt es bei der Rheinbahn ausdrücklich nicht. Weder die Mitarbeiter des Unternehmens selbst noch die beiden Fremdunternehmen zahlen Prämien für erwischte Schwarzfahrer. "Wir haben keine Kopfgeldjäger, sondern wollen durch Präsenz die Leute animieren, ein Ticket zu kaufen", sagt der Rheinbahn-Experte.

Bei weitem nicht immer enden die Fälle mit der Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts. Strafprozesse zählen bei den Amtsgerichten zum alltäglichen Pensum. Ersttäter werden in der Regel nur dann angeklagt, wenn sie schon mehrfach ohne gültigen Fahrausweis erwischt worden sind. Und meist kommen bisher unbescholtene "Schwarzfahrer" dabei auch noch mit geringen Geldstrafen davon - jeweils angepasst an ihre aktuellen Einkommensverhältnisse. Erst bei hartnäckigen Wiederholungs-Tätern verhängen Richter dann aber auch mal Bewährungsstrafen von einigen Monaten. Und wer danach immer noch nicht bereit ist, für seine Bus- oder Bahn-Fahrkarte auch ordnungsgemäß zu bezahlen, muss (nach anfänglich noch zur Bewährung ausgesetzten Strafen) letztlich sogar mit seiner Inhaftierung rechnen. Was die meisten "Schwarzfahrer" dabei gerne ausblenden: Früher auf Bewährung verhängte Strafen werden nach einer solchen Haft-Verurteilung allesamt fällig und müssen ebenfalls abgesessen werden, sobald einem Richter mal der Geduldsfaden reißt und wegen neuerlicher "Beförderungserschleichung" keine Bewährungs-Chance mehr gewährt wird. So kann es vorkommen, dass notorische "Schwarzfahrer" sogar deutlich mehr als ein Jahr hinter Gittern verbringen müssen, wenn alle ihre früheren Bewährungen nacheinander widerrufen und vollstreckt werden.

(RP)
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