Kolumne Rund ums Rathaus Die Folgen des IDR-Skandals

Düsseldorf · Noch ist offen, ob es gegen den früheren IDR-Chef Heinrich Pröpper zu einer Anklage wegen Vorteilsgewährung kommt. Parallel läuft eine Klage Pröppers gegen die IDR. Nun prüft auch die IDR, Pröpper zu verklagen. Eine Bestandsaufnahme.

Das sind die Immobilien der IDR
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Das sind die Immobilien der IDR

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Mehr als zwei Jahre ist es her, dass Heinrich Pröpper die Aufhebung seines Arbeitsvertrags als Vorstand bei der städtischen Tochter Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz (IDR) unterschrieben hat. Vorausgegangen waren turbulente Wochen und Monate: Pröpper waren zunächst die Mehrkosten bei verschiedenen Bauprojekten vorgeworfen worden. Später ging es auch um regelmäßige vorweihnachtliche Geschenke an Amtsträger, Partei-Spenden und Bewirtungen in Edel-Restaurants. Das Unternehmen, das Immobilien und Grundstücke entwickelt, verwaltet und vermarktet, machte täglich Schlagzeilen. Inzwischen gibt es auf unterschiedlichen Ebenen und in verschiedenen Konstellationen juristische Verfahren. Verwirrend für jene, die nicht involviert sind. Der derzeitige Stand:

Strafrechtliches Verfahren Die Staatsanwaltschaft hat Anfang 2012 Ermittlungen eingeleitet, ließ große Mengen Beweismaterial beschlagnahmen. Gegen Pröpper wird seitdem wegen des Verdachts der Untreue und der Vorteilsgewährung ermittelt. Im November 2012 wurden Ermittlungsverfahren gegen 59 städtische Bedienstete, darunter OB Elbers, wegen des Verdachts der Vorteilsannahme eingeleitet. Dabei ging es um Kisten mit Champagner oder Wein, die der damalige IDR-Chef regelmäßig vor Weihnachten verschickt hatte. Die meisten Verfahren wurden inzwischen eingestellt, 38 gegen Zahlung einer Geldauflage. Noch immer ist jedoch offen, ob gegen Pröpper Anklage erhoben wird. Viele halten das für wahrscheinlich. Das Argument: Wo Vorteile angenommen wurden, müssen auch Vorteile gewährt worden sein. Andere glauben, dass sich die Vorwürfe als haltlos herausstellen.

Pröpper gegen IDR Parallel hat der frühere IDR-Chef seine ehemalige Arbeitgeberin verklagt. Zwei Punkte stehen bei dem zivilrechtlichen Verfahren im Zentrum: Zum einen fordert Pröpper von der IDR Beihilfe-Zahlungen, pocht darauf, dass die IDR auch nach seinem Ausscheiden weiterzahlt. Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen, die im öffentlichen Dienst (meist Beamten) gewährt wird.

Im Krankheitsfall werden in der Regel 50 Prozent der Kosten übernommen. Zudem verlangt Pröpper Schadenersatz, weil er eine Vertraulichkeitsvereinbarung in dem Aufhebungsvertrag, den er am 29. Februar 2012 unterschrieben hatte, verletzt sieht. Der bei einem ersten Gerichtstermin angekündigte Vergleichsvorschlag der Richterin liegt nach Informationen der Rheinischen Post inzwischen vor. Demnach soll die IDR fünf Jahre lang ab Pröppers Ausscheiden Beihilfe an ihn zahlen. In der Zeit danach, also ab 2017, müsste sich der heute 64-Jährige selbst versichern, was angesichts seines Alters teuer werden dürfte. Es ist mit einem vierstelligen Monatsbetrag zu rechnen. Ob der Vergleich angenommen wird, ist deshalb fraglich.

IDR gegen Pröpper Auch Pröppers frühere Arbeitgeberin will Schadenersatz geltend machen. Der IDR-Aufsichtsrat hat vergangenen Donnerstag beschlossen, eine Klageschrift gegen Pröpper zu formulieren. Dabei geht es um Mehrkosten — dem Vernehmen nach unter anderem beim Umbau des Komplexes Schloss Eller. Es ist dann an Pröpper, dazu Stellung zu nehmen und gegebenenfalls die Vorwürfe gegen ihn zu entkräften. Danach entscheidet der Aufsichtsrat, ob er den langjährigen IDR-Chef tatsächlich verklagt. Bei dieser Entscheidung spielen die Kosten und die Wahrscheinlichkeit auf Erfolg eines solchen Verfahrens eine Rolle.

Sollte sich das Kontrollgremium beschließen, den Klageweg einzuschlagen, kann es entweder zu einem Gerichtsverfahren kommen oder im Vorfeld zu einem Vergleich mit der Manager-Haftpflichtversicherung, einer sogenannten D & O (Directors-and-Officers-Versicherung). Bei dem Verfahren wird es darum gehen, ob Pröpper nachlässig gehandelt hat. Wird ihm Vorsatz nachgewiesen, wird die Versicherung vermutlich nicht zahlen und die IDR müsste sich den Schadenersatz bei Pröpper selbst holen.

Es bleibt also spannend.

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(RP)
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