Rückblick in Düsseldorf Die spektakulärsten Prozesse des Jahres

Düsseldorf · Die Gerichte in Düsseldorf befassten sich mit einem Misshandlungsskandal, einem Amoklauf und einem spannenden Namensstreit. Auch Umstände um den tragischen Tod einer 15-Jährigen in der Papierfabrik wurde in Düsseldorf verhandelt.

Düsseldorf: Das ist die ehemalige Hermes-Papierfabrik
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Die ehemalige Hermes-Papierfabrik im Düsseldorfer Hafen

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Foto: Bretz, Andreas

Von Rotlicht-Gaunereien bis zum Ferrari-"Rotkopf" (Testarossa) hatte die Düsseldorfer Justiz im zuende gehenden Jahr etliche spektakuläre Fälle abzuhandeln. Einige Richter sorgten mit ihren Verhandlungen oder Urteilen für Überraschungen, andere Fälle mussten über Jahre hinweg geprüft werden, bevor es zum Richterspruch kam.

Der Rotlicht-Prozess: Eine Chronik
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Foto: dpa, Rolf Vennenbernd

Fenstersturz an der Rethelstraße Einen Tatort aus Legosteinen nachgebaut hat zum Beispiel der Vorsitzende Richter des Schwurgerichts in Heimarbeit - mutmaßlich mit den Klötzchen seiner Kinder. Im Prozess um den Fenstersturz einer Frau aus einem Haus an der Rethelstraße war deren Freund (40) wegen Mordversuchs angeklagt. Der Mann bestritt, die Frau rücklings aus einem Treppenhausfenster im zweiten Stück geworfen zu haben - sein Motiv soll gewesen sein, dass er verhindern wollte, dass sie nach einem Streit seine Drogengeschäfte verrät.

Mit dieser Version hatte im April die schwer verletzte Frau, die wohl zeitlebens unter den Sturzfolgen zu leiden haben wird, ihren Freund schwer belastet. Doch Widersprüche in ihren Aussagen hatten beim Landgericht so schwere Zweifel geweckt, dass der Richter die Hausfassade nachbaute und von einem Gutachter anhand des Modells erklären ließ, ob die Beschuldigungen zutreffen könnten oder nicht. Im Ergebnis wurde ihr Ex-Freund Mitte Oktober vom Verdacht des Mordversuchs freigesprochen. Nur für den Besitz von 14 Gramm Heroin, das in der Wohnung gefunden wurde, erhielt er eine Strafe.

 Mit einem Lego-Turm stellte ein Richter einen Sturz nach.

Mit einem Lego-Turm stellte ein Richter einen Sturz nach.

Foto: wuk

Tod in Papierfabrik Ohne Schuldspruch, aber mit der Unterbringung eines Jugendlichen (17) in einer geschlossenen Psychiatrie-Klinik, endete ebenfalls im Herbst ein Landgerichtsprozess um den Tod eines 15-jährigen Mädchens in einer früheren Papierfabrik. Der Angeklagte gestand, das Mädchen in der Fabrikruine getötet zu haben, konnte eine Erklärung dafür aber nicht liefern. Ein Gutachter stufte den 17-Jährigen im Prozess wegen einer akuten psychischen Erkrankung, einer paranoiden Schizophrenie, als schuldunfähig ein, betonte zugleich dessen Gefährlichkeit für die Allgemeinheit. Der schreckliche Tod des jungen Mädchens in der völlig verwahrlosten Ruine hatte selbst erfahrene Ermittler schwer mitgenommen.

Misshandlungsskandal Richter einer anderen Landgerichtskammer hatten über einen Misshandlungsskandal bei der Kinder- und Jugendeinrichtung Educon zu verhandeln. Angeklagt war hier eine Gruppe früherer Erzieher, darunter eine Gruppenleiterin. Sie hatten laut Urteil etliche neun bis 15 Jahre alte autistische Kinder systematisch gequält, gedemütigt und übel misshandelt. Im Urteil im April stellte das Gericht fest, die Angeklagten hätten an ihrem "menschenunwürdigen Verhalten" Spaß gehabt und es genossen: "Sie wollten Schmerz und Leid zufügen." Die damalige Gruppenleiterin der kurz nach Bekanntwerden des Skandals aufgelösten Einrichtung wurde für ihre treibende Rolle zu 32 Monaten Haft verurteilt, weitere Mitarbeiter (darunter auch ihr Mann) erhielten Bewährungsstrafen von 20 und 15 Monaten.

 Mehr als vier Jahre nach dem Auftakt - hier im Bild - ging im Juli der Rotlicht-Prozess zu Ende.

Mehr als vier Jahre nach dem Auftakt - hier im Bild - ging im Juli der Rotlicht-Prozess zu Ende.

Foto: wuk

Amoklauf mit Axt Nach einem Amoklauf mit einer Axt am Hauptbahnhof mit acht zum Teil schwer verletzten Opfern wurde ein 37-Jähriger aus dem Kosovo im September vom Landgericht dauerhaft in einer Psychiatrie-Klinik untergebracht. "Du musst jetzt einschlagen auf die Menschen - jetzt oder nie", sollen Stimmen im Kopf des Mannes befohlen haben. Schon vorher war er durch psychische Probleme aufgefallen, hatte sich zunächst in seiner Wohnung verschanzt und sich die Axt aus dem Baumarkt angeblich "zur eigenen Sicherheit" gekauft. Am Tattag, dem 9. März, war er aber von Wuppertal per Bahn nach Düsseldorf gereist, hatte hier in einem Anfall paranoider Schizophrenie an einem Bahnsteig mit der Axt wahllos um sich geschlagen. Mit dem Ziel, sich von der Polizei erschießen zu lassen oder doch zu Tode zu kommen, war er dann vom Bahngelände weggelaufen, von einer Brücke auf eine Straße gesprungen, hatte sich dabei schwer verletzt. Als Gefahr für die Allgemeinheit müsse er dringend psychiatrisch behandelt werden, befand das Landgericht: "Es handelt sich um einen kranken Menschen, der Hilfe bedarf."

Geheimnisverrat Als deutlich harmloser als zunächst angenommen hat sich dagegen ein mutmaßlicher Maulwurf beim Verfassungsschutz im Landgerichtsprozess entpuppt. Der 52-Jährige war zunächst unter Terrorverdacht festgenommen worden, weil er sich als Verfassungsschützer angeblich islamistisch radikalisiert und "Glaubensbrüder" zu einem Anschlag auf die Kölner Verfassungsschutz-Zentrale ermuntert habe. Nach und nach kam in der Verhandlung aber heraus, dass der Mann kein verdeckter Islamist war, sondern nur "aus Langeweile" in sozialen Netzwerken unter mehreren Alias-Namen reihenweise Unfug verbreitet hatte.

Als der Mann dann versuchte, Einsatzorte ausgerechnet an Islamisten zu verraten, war er jedoch an einen anderen, verdeckt operierenden Mitarbeiter des Verfassungsschutzes geraten, dann verhaftet und entlassen worden. Lediglich wegen versuchten Geheimnisverrats kam es im September zum Schuldspruch gegen den 52-Jährigen - und zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr.

Rotlicht-Prozess Mehr als vier Jahre Verhandlungsdauer brauchte eine andere Strafkammer des Landgerichts, um im Juli den Rotlicht-Prozess um die systematische Betäubung und Ausplünderung von Bordell-Kunden in Etablissements an der Rethelstraße abzuschließen. Tomas M., Ex-Geschäftspartner von Rotlicht-Größe Bert Wollersheim, wurde nach 316 Verhandlungstagen und der Vernehmung von mehr als 200 Zeugen zu rund acht Jahre Haft verurteilt, einer seiner Mitarbeiter zu vier Jahren. Auch ohne vorzeigbare Beweise war das Gericht zu der Überzeugung gekommen, M. habe in seinen Bordell-Betrieben angeordnet, dass solvente Kunden mit K.-o.-Tropfen, Alkohol oder Drogen außer Gefecht gesetzt, deren Kreditkarten dann ohne Gegenleistung bis ans Limit belastet wurden. Die U-Haft der beiden letzten von anfangs neun Angeklagten hatte allerdings so lange gedauert, dass beide nach dem Urteil zunächst auf freien Fuß gesetzt wurden.

Ferrari-Namensstreit Verloren hat im August der Sportwagenhersteller Ferrari im Namensstreit um die Modellbezeichnung Testarossa (Rotkopf). Ein Nürnberger Unternehmer hatte moniert, dass die Namensbezeichnung von der Kult-Autoschmiede seit Jahrzehnten nicht mehr gepflegt werde, dass Ferrari das Markenrecht damit verwirkt habe. Dieser Ansicht hat das Düsseldorfer Landgericht letztlich entsprochen. "Eine Marke muss genutzt werden, damit sie geschützt bleibt. Das hat das Unternehmen hier nicht getan", hatte eine Gerichtssprecherin das Urteil zusammengefasst. Ferrari verlor den Modellnamen "Testarossa", weil den Richtern die bloßen Verwendung des Begriffs bei Wartung, Reparatur und Aufbereitung solcher Fahrzeuge nicht ausreichte, um die Marke weiter zu schützen. Zumal Ferrari diese Dienste für solche Boliden aus Maranello ja unter der Dachmarke Ferrari erbringe. Der siegreiche Fabrikant will die frisch errungene Bezeichnung demnächst für Zweiräder oder E-Bikes verwenden - oder gar für Rasierer.

(RP)
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