Düsseldorf Die Stadt darf kein Betreuungsgeld mehr bewilligen

Düsseldorf · Burkhard Hintzsche, städtischer Spitzenbeamter für Jugend und Soziales, appelliert nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegen ein bundeseinheitliches Betreuungsgeld an den Bund, das dafür vorgesehene Geld nun auch tatsächlich Ländern und Kommunen für den Kita-Ausbau bereitzustellen. "Die schlechteste aller Lösungen wäre, dass das Thema im politischen Streit zwischen Parteien und Ländern weiter zerrieben wird und der Bund am Ende das Geld einfach spart", sagt der Dezernent.

Aktuell zahlt Düsseldorf für 4289 Kinder das Betreuungsgeld von 150 Euro. Nach 3472 Anträgen im vergangenen Jahr hatten in den ersten sechs Monaten dieses Jahres 1837 Erziehungsberechtigte die Leistung beantragt. Die Bewilligungsquote lag zuletzt bei 90 Prozent. Betreuungsgeld kann nur von Eltern beantragt werden, deren Nachwuchs keine öffentlich geförderte Betreuung in Anspruch nimmt. Ohne das Urteil aus Karlsruhe hätte Düsseldorf in diesem Jahr voraussichtlich etwas mehr als fünf Millionen Euro dafür ausgegeben. Im vergangenen Jahr waren es rund 2,7 Millionen Euro.

Bereits gestern Nachmittag hatte die Stadt von der zuständigen Bezirksregierung Münster die Aufforderung erhalten, ab sofort keine Neuanträge mehr zu bewilligen. Hintzsche befürwortet einen Bestands- und Vertrauensschutz. "Ich hielte es für falsch, Eltern, die einen bestimmten Lebensabschnitt auch mit Hilfe dieses Geldes geplant haben, nun die Leistung über Nacht einfach wieder zu streichen."

Insgesamt, so der Sozialdezernent, sei das Thema von Anfang an unglücklich gelaufen. Die Tatsache, dass Eltern nun womöglich in einigen Bundesländern die Unterstützung erhalten, in anderen wiederum nicht, findet er "unglücklich".

(jj)
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