Düsseldorf Ex-OB Elbers soll 4200 Euro Pension erhalten

Düsseldorf · Der Ex-Oberbürgermeister will zusätzlich zu seiner Amtszeit frühere Berufsjahre anrechnen lassen. Dann hätte er sofort Anspruch auf Ruhegeld. Die Entscheidung liegt nun im Ermessen von Stadtspitze und Rat. Die Unterstützung ist breit.

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Fast ein Jahr nach seiner Abwahl als Oberbürgermeister wird Dirk Elbers (CDU) in der Ratssitzung nächste Woche eine breite Mehrheit in einer persönlichen Angelegenheit bekommen: Es geht darum, ob er für seine Amtszeit an der Spitze des Rathauses eine Pension erhält. Das Minimum liegt laut dem Beamtenversorgungsgesetz NRW bei 35 Prozent seines letzten Gehalts im Amt. Einem Oberbürgermeister einer Stadt wie Düsseldorf steht ein Grundgehalt der Besoldungsgruppe 11 von rund 12 000 Euro zu. Elbers' Pensionsanspruch läge somit nach RP-Berechnungen bei rund 4200 Euro. Ob er das erhält, liegt im Ermessen der Stadt. Eine breite Zustimmung ist dem OB a.D. sicher. Amtsnachfolger Thomas Geisel (SPD) hat den Vorstoß von Beginn an unterstützt, CDU, SPD, Grüne und FDP wollen zustimmen. Im Kern geht es darum, dass Wahlbeamten auf Zeit, zu denen ein OB gehört, erst nach acht Jahren im Amt ein Pensionsanspruch entsteht. Es lassen sich aber (§ 66) Zeiten, während derer "ein Wahlbeamter (...) durch eine hauptberufliche Tätigkeit oder eine Ausbildung außerhalb der allgemeinen Schulbildung Fachkenntnisse erworben hat, die für die Wahrnehmung des Amtes förderlich sind, (...) bis zu einer Gesamtzeit von vier Jahren als ruhegehaltfähig" berücksichtigen.

Elbers hatte vor seiner Wahl zum OB die CDU-Ratsfraktion geleitet und war Bürgermeister - beides ehrenamtlich und somit nicht ruhegehaltfähig. Hauptberuflich hatte er viele Jahre als Geschäftsführer die Immobilien des Grafen Spee verwaltet. Daraus macht er einen ruhegehaltfähigen Anspruch von vier Jahren geltend. Somit käme er mit seiner Amtszeit auf zehn Jahre und den Mindestanspruch von besagten 35 Prozent. Ein Knackpunkt war, dass Elbers den Antrag nicht während seiner Amtszeit gestellt hat (wie es das Gesetz verlangt), sondern erst später. Dies soll das Land geprüft und für rechtens befunden haben. Nun liegt es im Ermessen des Rathauses, ob ihm die Pension zugestanden wird, die er ab der Entscheidung jeden Monat erhält.

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"Es ist gut, dass er abgewählt wurde. Aber für seine Arbeit als Oberbürgermeister hat er eine Pension verdient", sagt Grünen-Fraktionschef Norbert Czerwinski. Ob man mit Elbers' Arbeit zufrieden war oder nicht, spiele keine Rolle. Die Arbeit als Immobilienverwalter ist seiner Ansicht nach als für das Amt förderlich zu sehen. "Wenn es anrechnungsfähige Zeiten gibt, geht das in Ordnung", sagt auch SPD-Fraktionschef Markus Raub. Damit nehme Elbers dasselbe Recht wahr wie Geisel. "Das ist angemessen, wenn jemand sechs Jahre für die Stadt gearbeitet und dafür seinen Beruf aufgegeben hat", sagt CDU-Fraktionschef Rüdiger Gutt und attestiert Geisel "fairen Umgang". Ähnlich argumentiert FDP-Fraktionschefin Marie-Agnes Strack-Zimmermann, andernfalls werde es noch schwieriger, geeignete Kandidaten in den Kommunen zu finden.

Die Linke wird dagegen stimmen: "Wer sich zum OB wählen lässt, muss damit rechnen, abgewählt zu werden. Er muss eben privat vorsorgen", sagt Fraktionschefin Angelika Kraft-Dlangamandla.

(RP)
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