Düsseldorf Dügida-Anhänger bald vor Gericht

Düsseldorf · Gegen Teilnehmer der Aufzüge liegen 91 Strafanzeigen vor.

"Dügida"-Demo 23. Februar 2015: Rangeleien im Hauptbahnhof Düsseldorf
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"Dügida"-Demo 23. Februar 2015: Rangeleien im Hauptbahnhof Düsseldorf

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Foto: Endermann, Andreas

Die juristische Aufarbeitung der Dügida-Demonstrationen beginnt im Herbst. Für den 1. Oktober ist das erste Verfahren gegen einen Teilnehmer der Aufzüge im zurückliegenden Winter angesetzt. Insgesamt werden den Anhängern der islamfeindlichen Bewegung 91 Straftaten zur Last gelegt, ob alle Gegenstand eines Gerichtsprozesses werden, ist noch offen. Gegen Teilnehmer der Gegendemonstrationen liegen 212 Strafanzeigen vor, unter anderem wegen des Verstoßes gegen das Vermummungsverbot.

Die Organisatoren um Demo-Anmelderin Melanie Dittmer hatten während der Aufzüge über Megafone die Teilnehmer aufgefordert, keine Straftaten zu begehen, und ihnen wiederholt erläutert, was darunter zu verstehen ist. Pädagogischen Erfolg hatten sie nur bedingt. So wird einem 26-Jährigen vorgeworfen, unerlaubt eine Waffe geführt zu haben. Als Waffe gelten in diesem Zusammenhang Quarzhandschuhe, die der Mann während der Demonstration trug. Diese sind auf Höhe der Fingerknöchel mit Sand gefüllt und verstärken die Schlagwirkung. Das Strafgeld in Höhe von 1500 Euro will der 26-Jährige nicht hinnehmen, deshalb kommt es nun zum Prozess.

 Melanie Dittmer hatte die Demonstrationen angemeldet. Gegen sie lief ein Verfahren wegen ausländerfeindlicher Parolen.

Melanie Dittmer hatte die Demonstrationen angemeldet. Gegen sie lief ein Verfahren wegen ausländerfeindlicher Parolen.

Foto: Andreas Endermann
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Demo-Anmelderin Dittmer, gegen die ebenfalls strafrechtlich ermittelt wurde, wird am 28. August auch vor dem Verwaltungsgericht Prozessbeteiligte sein. Sie möchte, dass das Gericht feststellt, dass das Einstellen der Erklärung "Licht aus! Düsseldorf setzt ein Zeichen gegen Intoleranz" auf der Internetseite der Stadt und das Abschalten der Beleuchtung an öffentlichen Gebäuden rechtswidrig war. Oberbürgermeister Thomas Geisel ist der Beklagte im Verfahren. In einem Eilverfahren vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte Dittmer zu Beginn des Jahres Recht bekommen, das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte diesen Beschluss geändert und den Antrag Dittmers abgelehnt.

(hdf)
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