Wahlkampf in Düsseldorf AfD beantragt einstweilige Verfügung gegen "Quartier Bohème"

Düsseldorf · Beim Düsseldorfer Amtsgericht ist ein Antrag der AfD auf die vertraglich vereinbarte Nutzung des "Quartier Bohème" eingegangen. Die Partei will die Räumlichkeiten für eine Veranstaltung nutzen, der Betreiber hatte jedoch abgesagt.

 In diesem Veranstaltungsgebäude in der Altstadt von Düsseldorf will die AfD am 13. August tagen.

In diesem Veranstaltungsgebäude in der Altstadt von Düsseldorf will die AfD am 13. August tagen.

Foto: Bretz, Andreas

Die AfD will im Schlösser "Quartier Bohème" am 13. August eine Wahlkampfveranstaltung durchführen. Doch der Veranstalter hatte der Partei kurzfristig abgesagt. Nun hat eine Gerichtssprecherin unserer Redaktion bestätigt, dass ein Antrag der Partei beim Amtsgericht eingegangen ist. Der Richter prüfe nun die Unterlagen.

Dann werde entschieden, ob es zum AfD-Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die "Quartier Bohème GmbH" allein nach Aktenlage komme oder ob er doch eine mündliche Erörterung mit beiden Seiten anberaume. Mit einer Entscheidung ist allerdings frühestens am Donnerstag zu rechnen, sagte die Gerichtssprecherin.

Zudem korrigierte die Sprecherin ihre Angabe von Montag und bestätigte, dass auch eine Schutzschrift der beiden Gesellschafter der Quartier Bohème GmbH, Torsten te Paß und Christian Erdmann, hinterlegt worden sei. Bei frühzeitig angekündigten Anträgen wie dem der AfD gilt die Hinterlegung einer Schutzschrift als gerichtsüblich. Darin kann eine angegriffene Prozesspartei ihre Kernpositionen für einen Rechtsstreit bereits einreichen. Das dient dazu, eine kurzfristige Entscheidung des Gerichts zu ermöglichen.

(wuk)
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